Frage an Christa Gnann von Ulrich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wären Sie bereit die Landesverfassung so zu ändern, dass Volksabstimmungen (nicht Bürgerbegehren) zu Themen, die die Bürger bewegen in Baden-Württemberg möglich werden.
Und finden Sie es legitim, dass der Souverän (das Volk) parlamentarische Entscheidungen über eine Volksabstimmung aufheben kann.
Beispiel:
Volksabstimmung zu Stuttgart 21.
Ich wäre bereit, die Hürden für eine Volksabstimmung zu vereinfachen, das in einem Volksentsched Geforderte darf dem Grundgesetz allerdings nicht widersprechen. Großprojekte müssten im Vorfeld der Planung ausführlich öffentlich diskutiert werden. Alternativen müssten geprüft werden.
Wenn Volksabstimmungen Sinn machen sollen, muss damit auch die Möglichkeit zur Aufhebung einer parlamentarischen Entscheidung gegeben sein.
Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben.