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Frage von Lukas M. •

Wie sind die Sätze der Vermögens-, Transaktionssteuer und Digitalsteuer und die Staffelung? Zählen Haus- und Grundbesitz auch zu Vermögen oder nur immateriellen Anlagen (Bank, Bitcoin, Aktien, etc.)?

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ÖDP

Hallo Herr M.,
 

Bisher gab es nur feste Sätze. Bei der Vermögensteuer sind gestaffelte Sätze nach Höhe des Vermögens vorstellbar.

Bei der Finanztransaktionssteuer ein fester Satz.

Bei der Digitalsteuer wäre es vorstellbar, gestaffelt nach Umsatz zu sein. Die Bemessungsgrundlage muss ermittelt werden und sie sollte gerecht sein und einfach zu berechnen.

Genau Zahlen zu den Sätzen und Staffelung kann ich Ihnen leider nicht liefern.

Haus- und Grundbesitz zählt wie jedes materielle Vermögen zum Vermögen. Hier gab es - und muss es bei einer Neueinführung - entsprechende Freibeträge, z. B. für ein selbst genutztes Eigenheim, geben. Die ÖDP verkennt nicht, dass es bei der Vermögensbewertung, insbesondere beim materiellen Vermögen, Bewertungsprobleme gibt. Diese waren in den Jahrzehnten, in denen es in Deutschland eine Vermögenssteuer gab, handhabbar gelöst. Das Bundesverfassungsgericht sah diese Bewertung, insbesondere bei den überalterten Einheitswerten für den Grundbesitz, als überholt an und gab dem Gesetzgeber auf, dies zu überarbeiten. Das Verfassungsgericht hat jedoch nicht geurteilt, dass eine Vermögensteuer verfassungswidrig ist.