Ist es mit dem Grundsatz der gleichen Wahl vereinbar, wenn Sie als amtierendes MdL mit Hilfe der staatlichen Infrastruktur des NRW-Landtags gegen die anderen Kandidierenden zur Wiederwahl antreten?
Sehr geehrte Frau Quik,
auf der Internetseite Ihres CDU-Kreisverbands Wesel (URL: https://cdu-kreis-wesel.de ) werden die Kandidierenden Ihrer Partei im Kreis Wesel aufgelistet. In Ihrem Fall wird von Ihrem Namen auf der Liste zur Webseite http://www.charlotte-quik.de/ verlinkt. Laut Impressum (URL: https://www.charlotte-quik.de/impressum ) und Datenschutzerklärung (URL: https://www.charlotte-quik.de/datenschutz ) nutzen Sie zum Betrieb Ihrer Website und Ihrer Kommunikationsdatenverarbeitung unmittelbar und mittelbar über Ihre Fraktion die Infrastruktur des nordrhein-westfälischen Landtags und damit Staatsgelder.
In dem Videoclip auf Ihrer Website äußern Sie sich auch zu Ihrer aktuellen Kandidatur. Damit und mit der Verlinkung von der Kandidierenden-Liste wird Ihre steuer(mit)finanzierte Website Teil Ihrer Wahlwerbung.
Sehen Sie darin auch einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Grundsatz der gleichen Wahl? Und werden Sie kurzfristig für Abhilfe sorgen?
MfG
G. K.