Ist das Übernachten im eigenem Wald in Schermbeck erlaubt?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne ich kann ich Ihnen Folgendes dazu mitteilen:
Sollte der eigene Wald auf Schermbecker Gebiet liegen, könnte sich dieser in einem Landschaftsschutzgebiet befinden.
Durch Ihr Vorhaben einer Übernachtung können mehrere Verbotstatbestände ausgelöst werden, die einer Befreiung bedürfen. Eine Befreiung kann nur dann in Aussicht gestellt werden, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse vorliegt oder die Durchführung der Vorschriften zu einer unzumutbaren Belastung führt (§ 67 Bundesnaturschutzgesetz). Nach aktuellen Informationen kann kein Befreiungsgrund herangezogen werden. Des Weiteren ist es grundsätzlich verboten, im Wald zu zelten (§ 3 Landesforstgesetz NRW). Für weitere forstrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Kollegin beim Regionalforstamt:
Daniela Wagner
Wald und Holz NRW
Regionalforstamt Niederrhein
Forstbetriebsbezirk Schermbeck
Heinrich-Wienke-Straße 60
46284 Dorsten
Mobil: 0171 5870268
E-Mail: daniela.wagner@wald-und-holz.nrw.de
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Charlotte Quik MdL