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Charlotte Quik
CDU
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Frage von Sebastian W. •

Frage an Charlotte Quik von Sebastian W.

Guten Tag Frau Quick:

Wie stehen Sie zu den Räumungsarbeiten im Hambacher Forst?

Welche Alternativen zur Braunkohle werden aktuell durch öffentliche Mittel gefördert oder erforscht?

Welche Subventionen fließen immer noch in den Kohleenergiesektor?
Warum?
Bis wann?
Ist ein Übergang dieser Subventionen in erneuerbare Energiekonzepte geplant?
Könnte dieser Übergang schneller vollzogen werden?
was wäre hierfür notwendig?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Energiepolitik, zu denen ich gerne wie folgt Stellung nehme:

Dem bergbautreibenden Unternehmen RWE liegt die Genehmigung vor, die im Tagebau Hambach erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Am 5. Oktober hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Eilbeschluss entschieden, dass die RWE Power AG den Hambacher Forst nicht roden darf, bis über die Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist.

Die Landesregierung und die NRW-Koalition haben stets auf den Vorbehalt der Gerichtsentscheidung zur Rodung verwiesen - und der Grundstückseigentümer RWE hat angekündigt, auf dieses Urteil zu warten.

Jetzt ist klar: Bevor die Gerichte in der Sache über die Klagen gegen die Umsetzung der rot-grünen Leitentscheidung von 2016 zur Rodung des Hambacher Forstes abschließend entschieden haben, werden keine Fakten geschaffen. In einem Rechtsstaat müssen verbindlich getroffene und gerichtlich überprüfte Beschlüsse akzeptiert werden. Für jede Bürgerin und jeden Bürger genauso wie für Unternehmen muss diese Verlässlichkeit gegeben sein. Darauf gründet das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Politik.

Die Braunkohle ist ein unsubventionierter Energieträger, der sich ausschließlich an der Strombörse in marktwirtschaftlichen Transaktionen finanziert. Dementsprechend werden keine zusätzlichen staatlichen Mittel frei.

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien: die Fördersumme belief sich im Jahr 2017 auf rund 24,5 Milliarden Euro. Damit werden mehr als doppelt so viele Mittel in den Aufbau einer erneuerbaren Stromversorgungsstruktur investiert als jährlich über den Solidaritätszuschlag verteilt werden. Mehrere Milliarden Euro für den Ausbau der Stromnetze kommen hinzu.

Ebenso finanziert die Bundesregierung das Energieforschungsprogramm. Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung rund 1,01 Milliarden Euro für die Forschung, Entwicklung und Demonstration moderner Energietechnologien aufgewendet. Damit ist das Fördervolumen im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen (2016: 876 Millionen Euro). Der größte Anteil der Mittel, rund 80 Prozent, wurde in Forschung zu erneuerbaren Energien und zur Energieeffizienz investiert. Die Fortsetzung dieses positiven Trends untermauert die zentrale Rolle der Energieforschung als Wegbereiter der Energiewende.

Flankierend zu den Förderbestimmungen auf Bundesebene fördern die Länder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ausbau von erneuerbaren Energien und innovativen technologischen Systemen. Für das Haushaltsjahr 2019 hat die NRW-Koalition einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der die Mittel für Energie und Klimaschutz von 43,7 Mio. Euro auf 125,8 Mio. Euro erhöht, was einem Anstieg von 82,1 Mio. Euro entspricht. Die NRW-Koalition hat damit im Vergleich zur rot-grünen Vorgängerregierung diese Mittel mehr als verdreifacht.

Auch übererfüllt die NRW-Koalition die landeseigenen Klimaschutzziele, die die rot-grüne Landesregierung mit dem Klimaschutzgesetz NRW festgelegt hat: im Vergleich zu 1990 erreichen wir bereits heute minus 25 % CO2-Emissionen und nicht erst 2020.

Die NRW-Koalition ist somit ein Treiber der Energiewende, die auch deutlich mehr als eine Stromwende ist.

Bei dem voranschreitenden Kohleausstiegspfad gilt es zu beachten, dass NRW das Energie- und Industrieland Nr. 1 ist. Alleine rund 250.000 Arbeitsplätze hängen an der energieintensiven Industrie in NRW – im Rheinischen Revier sind es nach Zahlen der IHK rund 93.000. Über die direkt und indirekt Beschäftigten in der Braunkohleindustrie ist dann noch nicht gesprochen worden. Deshalb gilt es bei dem Prozess Strukturbrüche zu vermeiden und Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung sicherzustellen.

Die NRW-Koalition setzt sich deshalb dafür ein, dass das energiepolitische Zieldreieck wieder in eine Balance gebracht wird: Energie muss sicher, sauber und bezahlbar bereitgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Charlotte Quik MdL

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