Das Foto zeigt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Chantal Kopf.
Chantal Kopf
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Chantal Kopf zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans B. •

Doppelte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung aus Versorgungsbezügen: Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die KV-Beiträge auf die Hälfte des derzeitigen Beitrags, das heißt auf den „Arbeitnehmeranteil“ zu reduzieren?

Sehr geehrte Frau Kopf,

Seit Einführung des GKV-Modernisierungsgesetz in 2004 werden Betriebsrenten, Auszahlungen aus sogenannten „Direktversicherungen“ und sonstige Versorgungsleistungen (VBL des Öffentlichen Dienstes, Witwenpensionen) von gesetzlich Pflichtversicherten in die Bemessungsgrundlage für die KV-Beiträge einbezogen und sie müssen davon nicht nur den „Arbeitnehmeranteil“, sondern auch den „Arbeitgeberanteil“ abführen.

Dies führt dazu, dass nach der jüngsten Anhebung der Zusatzbeiträge und der Beiträge zur Pflegeversicherung die Bezieher von diesen Altersversorgungen mehr als 20 % an KV/PV-Beiträgen abführen müssen.

Meine Frage:

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die KV-Beiträge auf die Hälfte des derzeitigen Beitrags, das heißt auf den „Arbeitnehmeranteil“ (wie bei der gesetzlichen Rente und den Beschäftigten) zu reduzieren?

Weitere Infos: homepage des Direktversicherungsgeschädigten e.V.: https://dvg-ev.org/

Das Foto zeigt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Chantal Kopf.
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr B.,

Ihre Kritik an der Verbeitragung von Direktversicherungen kann ich nachvollziehen. Um für Entlastung zu sorgen, wurden bereits in der vergangenen Wahlperiode (2020) die Freigrenzen bei den Betriebsrenten in einen Freibetrag umgewandelt. Damit müssen auf Erträge aus Betriebsrenten, die unterhalb von monatlich 187,25 Euro liegen, keine GKV-Beiträge gezahlt werden. Diese Beitragssenkung wird allein von den gesetzlich Versicherten aufgebracht. Wir Grüne haben diese Senkung seinerzeit unterstützt, weil wir die Belastung von Betriebsrentnerinnen und -rentnern mit kleinen Einkommen reduzieren wollten. Eine darüberhinausgehende Entlastung können wir nicht in Aussicht stellen. Jede weitere Ermäßigung und Befreiung von Beiträgen kostet die gesetzliche Krankenversicherung viel Geld und müsste anderweitig gegenfinanziert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Chantal Kopf