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Cemile Giousouf
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Frage von Steffen G. •

Frage an Cemile Giousouf von Steffen G.

Guten Tag Frau Giousouf,
vor einiger Zeit stimmte ich, gemeinsam mit meiner Frau, in einer Petition gegen den Einsatz der Fracking-Technologie zur Gewinnung fossiler Energieträger.
Genau wie wir denkt unser gesamter Freundes-/ Bekanntenkreis über Fracking und ist gegen den Einsatz.
Wir sind der Meinung, dass Deutschland sich mehr Achtung in der Welt erarbeiten könnte, wenn es seine gesamte geistige/ schöpferische und finanzielle Kraft in die Erforschung und den Ausbau erneuerbarer/sauberer Energiegewinnung stecken würde.
Hier könnten WIR als Bundesrepublik Deutschland eine weltweite Vorreiterstellung einnehmen und langfristig eine Unabhängigkeit von Erdöl und anderen fossilen Energieträgern erreichen.
Diese energetische Unabhängigkeit trägt zusätzlich ein großes friedensstiftendes Potential in sich.
Es müssten keine Konflikte/Kriege um begrenzte Energieressourcen geführt werden, wenn unbegrenzte Energieträger für alle frei verfügbar sind.

Mit diesen Gedanken und vor dem Hintergrund, dass wir sie gewählt haben, war ich sehr enttäuscht zu hören, dass sie sich in einer Befragung aller Bundestagsabgeordneten für die Fracking-Technologie ausgesprochen habe.

Entspricht Ihre diesbezügliche Positionierung der Mehrheit ihrer Wählermeinungen, ihrer freien Meinung als abgeordnete Volksvertreterin oder einem parteilichen Fraktionszwang?

Als einer ihrer Wähler bitte ich Sie diese/ihre Position diesbezüglich nocheinmal zu überdenken und sich für ein zukunftsorientiertes/ sauberes Deutschland zu entscheiden!

Herzliche Grüße aus Hagen,
Familie Steffen Groh

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Familie Groh,

vielen Dank für Ihre Mail. Und das Vertrauen, dass Sie mir bei der letzten Wahl entgegengebracht haben. Grundsätzlich ist jeder Abgeordnete seinem eigenen Gewissen verpflichtet und den Wählerinnen und Wählern. Lassen Sie mich bitte erklären, warum ich diesen Standpunkt habe;

Es ist nicht richtig, dass ich mich für das Fracking ausgesprochen habe. Ich habe mich vielmehr gegen ein Fracking-Verbotsgesetz, sondern für das Gesetzespaket der Bundesregierung ausgesprochen. Es sieht strenge Auflagen vor, die m. E. für diese Technologie angemessen sind: Konventionelles Fracking, wie es seit mehreren Jahrzehnten auch in der Bundesrepublik betrieben wird, wird nach dem Gesetzentwurf an strengere Regeln als bisher gebunden. Unkonventionelles Fracking wird durch eine Expertenkommission geprüft und wird bis auf weiteres erst einmal verboten. Dabei sind die Regeln eindeutig: Oberste Priorität haben der Schutz von Mensch, Umwelt und Trinkwasser. Weil wir derzeit zu wenig über Risiken und Auswirkungen dieser Technologie wissen, aber nicht von vorneherein alle Chancen für die heimische Erdgasgewinnung ungenutzt lassen wollen, setzen wir auf den wissenschaftlichen Sachverstand. Hierfür brauchen wir die Expertenkommission. Sie entscheidet aber nicht über eine konkrete Anwendung der Technologie, sondern spricht lediglich Empfehlungen aus.

Sollte die Expertenkommission zum Schluss kommen, dass unkonventionelles Fracking grundsätzlich unbedenklich ist, so ist dies nur eine Art ,Eintrittskarte´ in das formale Genehmigungsverfahren. Damit wird aber noch nichts darüber ausgesagt, ob ein konkretes Projekt auch tatsächlich genehmigt wird oder nicht. Das entscheiden einzig und allein die zuständigen Berg- und Wasserbehörden der Länder. Dort sitzt der Sachverstand und dort können die konkreten Risiken vor Ort bewertet werden, beispielsweise im Rahmen der zwingend vorgeschriebenen verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung.

Auch für mich ist grundsätzlich klar, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Das haben wir auch mit der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Zudem haben wir dort verankert, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen. Sie können sich sicher sein, dass wir alle verantwortungsvoll und gewissenhaft mit diesen sensiblen Fragen umgehen.

Folgende Hürden für Fracking sind im Gesetzentwurf vorgesehen:

Fracking jeglicher Art soll in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutz sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten sein. Die Länder sollen darüber hinaus an weiteren Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen können. In Nationalparks- und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.

Im gesamten Einzugsbereich von Stellen zur Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung oder zur unmittelbaren Verwendung in Lebensmitteln darf eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen sein (wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz).

Für jede Form von Fracking wird künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend eingeführt. Die zuständigen Bergbehörden müssen bei einer möglichen Zulassung stets das Einvernehmen mit den Wasserbehörden herstellen. Damit haben die Wasserbehörden künftig faktisch ein Vetorecht.

Die eingesetzten Fracking-Gemische dürfen laut Gesetzentwurf im Bereich des konventionellen Fracking "nicht wassergefährdend" oder allenfalls "schwach wassergefährdend" sein. Die eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden. Im gesamten Prozess sind weitere strenge und umfassende Sicherheitsauflagen zu erfüllen (u.a. Erstellung Ausgangszustandsbericht, Grund- und Oberflächenüberwachung, Überwachung des Lagerstättenwassers, der Rückflüsse und der Bohrlochintegrität etc.).

Beim Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser wird vollumfänglich der Stand der Technik vorgeschrieben. Auch hier ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung verbindlich durchzuführen.

Zudem wird das Bergschadensrecht verschärft. So wird beispielsweise die Beweislast für mögliche Bergschäden den Unternehmen auferlegt.

Also: Ob und wie es zum Einsatz der unkonventionellen Fracking-Technologie kommt, wird intensiv geprüft und die Hürden dafür sind sehr hoch und für das konventionelle Fracking gelten nach dem Gesetzentwurf zukünftig strengere Standards.

Abgesehen davon bin ich mit Ihnen der Meinung, dass regenerative Energien zu fördern sind und wir in Deutschland bereits heute die von Ihnen angesprochene Vorreiterstellung einnehmen. Die Bundesregierung leistet auf diesem Gebiet sehr viel, wie sie unter http://www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/energieeffizienz/
sehen können.

Herzliche Grüße

Ihre
Cemile Giousouf