Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Sehr geehrter Herr Özdemir
was halten Sie von diesem Vorschlag?
"Gesetzgebende Volksabstimmung“
Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.
Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.
Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.
In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.
Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.
Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.
Mit freundlichem Gruß
J. T.
Bei der Ausfertigung von Gesetzen durch den Bundespräsidenten handelt es sich um einen eher formalen Akt. Ungeachtet dessen, bin ich persönlich ein Befürworter der repräsentativen Demokratie, so wie sie sich schon über viele Jahre bewährt hat. Zudem gibt es auf kommunaler und Länderebene bereits Elemente der direkten Demokratie. Eine Ausweitung der Beteiligung über das bisherige Maß erachte ich nicht als sinnvoll.
Denn die direkte Mitbestimmung in den Gesetzgebungsprozess zu integrieren, könnte sich als schwierig gestalten: Sieht Ihr Vorschlag vor, dass alle Gesetze durch eine Volksabstimmung "abgesegnet" werden müssten, auch die weniger prominenten? Wenn nein: Nach welchen Kriterien würden die Gesetze ausgewählt werden, über die abgestimmt werden müsste? Inwieweit würde die Rolle des Parlaments dadurch geschwächt? Wie anfällig wäre dieser Prozess für missbräuchliche Stimmungsmache?