Warum gibt es keine Existenzsichernde, moderne Finanzierungsmodelle für Tierheime und schnelle Hilfe für Tierheime in Notsituationen?
Der Bund hat verfassungsrechtlich keine Zuständigkeit für die Finanzierung von Tierheimen. Wo es dem Bund möglich ist, können zur Abmilderung der finanziellen Belastung der Tierheime aufgrund von Krisen, wie beispielsweise der Coronakrise, Mittel durch den Bund an Tierheime ausgezahlt werden. Zudem hat das BMEL zur Unterstützung der Tierheime im Jahr 2022 ein Bundesprogramm zur Abfederung der krisenbedingten Mehrkosten aufgrund von Tieren, die von Flüchtlingen aus der Ukraine mitgebracht wurden, aufgelegt.
Wie Tierheime nachhaltig entlastet werden können und welche Schlussfolgerungen sich daraus für die Bundesregierung ergeben, wurde am 1. Februar 2024 beim Runden Tisch zur Lage der Tierheime diskutiert, zu dem die Beauftragte für Tierschutz der Bundesregierung, Frau Ariane Kari, eingeladen hatte. Es haben Vertreterinnen und Vertreter von Tierheimen, der Tierärzteschaft, der kommunalen Spitzenverbände, der Landesministerien, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie Tierschutzbeauftragte der Länder teilgenommen. Es sollen weitere Gesprächsrunden dieser Art, mit dem Ziel der Entlastung von Tierheimen, folgen.