Sollte zum Schutz des Klimas und des Grundwassers nicht die Entsorgung von Gülle auf den Feldern reduziert und an die Menge der Gülle aus der Ökotierzucht bei gleicher qm-Zahl angepasst werden?
Die organische Düngung ackerbaulich genutzter Böden mit Gülle und Festmist dient der Ertragssicherung, auch im ökologischen Landbau, und hat – insbesondere durch die Beeinflussung des Kohlenstoff- und Stickstoffumsatzes – große ökologische Bedeutung. Zudem werden im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wertvolle Ressourcen geschont, indem Pflanzennährstoffe wie Stickstoff, Phosphor und organische Substanz in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden.
Die Regelungsinhalte der einschlägigen Rechtsvorschriften zielen auf ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt ab. Um bei der Anwendung von Düngemitteln dieses Schutzniveau, insbesondere mit Bezug auf den Gewässerschutz vor zu hoher Nitratbelastung und Verlässlichkeit für die Landwirtschaft weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung die einschlägigen düngerechtlichen Regelungen, insbesondere die Düngeverordnung im Jahr 2020, umfassend überarbeitet. Ferner wurde die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete und durch Phosphat belasteten Gebiete (AVV GeA) neu gefasst. Die Länder haben daraufhin ihre Gebiete neu ausgewiesen. Dadurch ist es der Bundesregierung am 1. Juni 2023 gelungen, dass die Europäische Kommission ihr seit 2012 bestehendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie beendet hat, und drohende, hohe Strafzahlungen sind abgewendet.
Als Bundeslandwirtschaftsminister verfolge ich das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland tiergerecht und umweltverträglich auszugestalten und damit zukunftsfest zu machen. Das geht einher mit der Vorgabe des Koalitionsvertrages, die Entwicklung der Tierbestände an der Fläche zu orientieren und mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Immissionsschutzes in Einklang zu bringen.