Sehr geehrter Herr Özdemir, warum gibt es auf tierische Produkte wie Wurst oder Milch 7% Mehrwertsteuer, allerdings auf Veggi Ersatzprodukten 19? Warum verteuert der Staat eine solche Ernährungsweise?
Sehr geehrter Herr Özdemir,
Ich bin ein Student und bin dabei auf eine vegane Ernährungsweise umzustellen. Gerade deswegen wäre es für mich wichtig, wenn ich meinen Teil zu Tierschutz und gegen Klimawandel beitragen will, dass dies nicht noch von unserer Gesellschaft erschwert wird.
Zudem sorgt der erhöhte Preis auch bei allen anderen Menschen dafür, dass diese eher zur klimaschädlichen Kuhmilch greifen, als zu zum Beispiel einer Hafermilch.
Planen sie und ihre Partei etwas an dieser Art der Besteuerung zu ändern?
Vielen Dank für ihre Zeit.
Vereinfacht kann festgehalten werden, dass Nahrungsmittel grundsätzlich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Dies gilt auch für vegane Nahrungsmittel. Getränke werden hingegen grundsätzlich mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent besteuert, mit den prominenten Ausnahmen Leitungswasser, Milch und Milchmischgetränke. Welche Lebensmittel im Einzelnen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Da z.B. Hafer- und Sojamilch nicht in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten sind, unterfallen sie der Regelbesteuerung.
Grundsätzlich ist es mir persönlich ein großes Anliegen, pflanzliche Alternativen zu stärken. SPD und Grüne haben nun ebenfalls gemeinsam diesen Vorschlag eingebracht. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zu erarbeiten, läge jedoch in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen.