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Cem Özdemir
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Frage von Dr. Andreas van A. •

Frage an Cem Özdemir von Dr. Andreas van A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Özdemir,

der Fall Marco W. erregt immer mehr die Gemüter. Mit den Mahnwachen am 17. November vor allem in Berlin, aber auch in anderen Städten erreicht der öffentliche Protest einen neuen Höhepunkt. Kritikpunkt ist vor allem die lange Untersuchungshaft und ihre Bedingungen, die eine vorweggenommene Bestrafung gleichkommt.

In einem Leserbrief der FAZ vom 25 Oktober schrieb Herr Prof. Jochen Frowein, führender Völkerrechtler und langjähriger Vizepräsident der Europäischen Menschenrechtskommission:

Der Fall Marco W.
Zu Ihren Berichten über die Fortdauer der Untersuchungshaft bei Marco W. in der F.A.Z. vom 9. Oktober: Die Türkei ist seit langem an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden. Artikel 5 Absatz 3 dieser Konvention legt fest, dass die Untersuchungshaft begrenzt sein muss und die Gerichte prüfen müssen, ob die Haft nicht durch eine Sicherheitsleistung vermieden werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat immer wieder die Verletzung der Konvention durch überlange Untersuchungshaft festgestellt. Vor allem sind nach der Rechtsprechung automatische Verlängerungen und lediglich formelhafte Begründungen unzulässig. Es muss vielmehr genau geprüft werden, ob Haftgründe, wie Flucht oder Verdunkelungsgefahr, vorliegen. Man hat nicht den Eindruck, dass das wirklich geschehen ist. Die angeblich bestehende Regelung, wonach die Beweisaufnahme vor Entlassung aus der Untersuchungshaft abgeschlossen sein muss, ist eine klare Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Man muss hoffen, dass die Gerichte, für die die Konvention als innerstaatliches türkisches Recht bindend ist, diese Grundsätze jetzt beachten.
PROFESSOR JOCHEN FROWEIN, HEIDELBERG

Dürfte ich Sie vor diesem Hintergrund um eine Neubewertung des Falles Marco W. bitten.

Viele Grüße

A. van Almsick

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Sehr geehrter Herr Dr. van Almsick,

die Länge der Untersuchungshaft habe ich bereits als unverhältnismäßig kritisiert und darauf hingewiesen, dass man Marco W. nicht für Schwierigkeiten verantwortlich machen kann, die sich ohne sein Verschulden im Prozessverlauf ergeben. Hier eine Quelle:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,519117,00.html

In meiner Stellungnahme ging es nie darum, die Schuld oder Unschuld von Marco W. zu beurteilen. Entscheidend ist vielmehr: Wird hier ein Verfahren angewandt, das nach rechtsstaatlichen Maßstäben akzeptabel ist? Dies war nach Einschätzungen auch von deutschen Rechtsexperten der Fall, doch bereits zu Beginn der Untersuchungshaft wurde die Angelegenheit in Politik und Öffentlichkeit in einer bedenklichen Art und Weise diskutiert. Ich habe darauf bereits in meiner Antwort bei abgeordnetenwatch am 13.09.2007 hingewiesen, auf die ich hier noch einmal verweise.

Es gibt jedoch auch sachliche Stellungnahmen. Sie haben die von Prof. Frowein genannt. Auf weitere möchte ich Sie zu Ihrer weiteren Meinungsbildung gerne hinweisen:

http://www.rheinischer-merkur.de/index.php?id=24782

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,520238,00.html

http://www.stern.de/politik/panorama/603271.html

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare/?sid=6266229298d7a8ec806cd5256a28ade9&em_cnt=1247327

Mit freundlichen Grüßen

Cem Özdemir

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