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Frage von Enrico C. •

Frage an Cem Özdemir von Enrico C. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Özdemir,

ist Ihnen im Zusammenhang mit dem Zitat von Frau Petry (AfD)das "Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG" bekannt?

Das ist der eigentliche Skandal. Sollte dieses nicht abgeschafft werden? Dort steht eindeutig, dass der Gebrauch von Schusswaffen möglich ist.

Viele Grüße
E. Conrad

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Sehr geehrter Herr Conrad,

dieses Gesetz und die entsprechenden Gesetze der Bundesländer regeln grob zusammengefasst, welche Zwangsmaßnahmen Vollzugsbeamte (z.B. Polizisten) wann ausüben dürfen. Dazu gehört als Ultima Ratio auch der Schusswaffengebrauch. Entscheidend ist dabei, dass stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss – dieser Rechtsgrundsatz steht auch noch einmal explizit in den Gesetzen. Es muss also das „mildeste“ zielführende Mittel genutzt werden und es muss der Gefahr angemessen sein. Die Forderungen aus der AfD, auf Flüchtlinge beim Grenzübertritt zu schießen, sind folglich nicht nur abgrundtief menschenverachtend, sie verstoßen auch gegen diese Gesetze.

Eine klare, abschließende und verhältnismäßige Regelung der Befugnisse von Vollzugsbeamten ist für einen Rechtsstaat essenziell, daher kann ich Ihren Wunsch nach Abschaffung dieser Gesetze nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Cem Özdemir

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