Frage an Cem Özdemir von Patricia H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Özdemir,
ich bin irritiert darüber, dass Flüchtlingen zusätzlich zu Wohnung und Sachleistungen 143 Euro Taschengeld zusteht, einem Bewohner eines Alters- Behinderten- oder Pflegeheimes jedoch nur 107,73. Euro (Quelle http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Sozialhilfe---Taschengeld-395.html ). Wie ist dies zu erklären?
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Henninger
Sehr geehrte Frau Henninger,
die Leistungen im Rahmen des von Ihnen angesprochenen Lebensunterhalts in Einrichtungen sowie die für Asylsuchende sollen jeweils ein menschenwürdiges Existenzminimum garantieren. Beide Leistungen fußen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Sie ähneln sich aber insofern, als dass jeweils ein (großer) Teil der Leistungen als Sachleistungen erbracht werden (z.B. Unterbringung, Verpflegung, ggf. Betreuung, Hygieneartikel etc.) und ein (kleiner) Teil als Barbetrag („Taschengeld“) ausgegeben wird. Die Gewichtung dieser Anteile ist jedoch unterschiedlich. Allein aus den Barbeträgen zu schlussfolgern, der eine oder die andere erhalte insgesamt mehr oder weniger Leistungen, ist folglich nicht zutreffend.
Mit freundlichen Grüßen
Cem Özdemir