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Frage von Manfred S. •

Frage an Cem Özdemir von Manfred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Statement im Morgenmazin vom 28.08.2015 zum Versammlungsverbot in Heidenau

Sehr geehrter Herr Özdemir, Sie fordern die Rechtsstaatlichkeit ein uns setzen gleichzeitig unlautere Rechtsmittel (Missachtung des Versammlungsverbotes) als vermeintlich legitimes Mittel ein. Der Rechtsweg führt aktuell aber nur zum Verwaltungsgericht und mittelfristig nur über politische Einflussnahme, z.B. mehr Polizei bei Bund und Ländern.
Ihren Aufruf trotz Verbot nach Heidenau zu kommen hören nicht nur die „Guten“; die Nazis werden das gleichermaßen für sich in Anspruch nehmen, wenn namhafte Politiker diesen Weg beschreiten.
Wollen Sie das auch verantworten?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Schiemann

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Sehr geehrter Herr Schiemann,

das Bundesverfassungsgericht hat höchstinstanzlich per einstweiliger Verfügung entschieden, dass das Versammlungsverbot von Anfang an rechtswidrig war. Insofern sollte nicht vertauscht werden, wer hier rechtswidrig gehandelt hat.

Die Versammlungsfreiheit ist eines unserer elementaren Grundrechte, welches nicht leichtfertig ausgesetzt werden kann. Auch die öffentliche Wirkung des rechtswidrigen Verbotes war fatal: Nachdem mehrere Tage Rechtsradikale randaliert haben, sollte ein zivilgesellschaftlich organisiertes Flüchtlingsfest plötzlich nicht möglich sein. Gegebenenfalls muss die Polizei Unterstützung aus anderen Landesteilen anfordern, wie es bei anderen Gelegenheiten, z.B. Fußballspielen oder größeren Demos, gang und gäbe ist.

Die Gewerkschaft der Polizei sieht das übrigens genauso: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/heidenau-polizeigewerkschaft-empoert-ueber-versammlungsverbot-a-1050269.html .

Mit freundlichen Grüßen
Cem Özdemir

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