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Cem Berk
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Frage von Peter S. •

Wurde vom Finanzsenator beim Dialogforum Schiene HH Altona gegen EU-Vergaberecht verstoßen, indem europaweite Ausschreibungen unterblieben, obwohl der Schwellenwert von 214 000 € überschritten war?

Sehr geehrter Herr Berk,

Finanzsenator Dressel sitzt gemeinsam mit dem Verkehrssenator im Lenkungskreis des Dialogforums, der u.a. über Auftragsvergaben entscheidet. FHH und DB tragen die Kosten des Dialogforums hälftig, es handelt sich also um gemeinsame Auftragsvergaben.

Das Sekretariat des Forums wurde gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vergeben, also ohne Ausschreibung im EU-Amtsblatt. Im Protokoll des Lenkungskreises vom 25. Juni 20 war aber zuvor festgehalten, dass eine „EU-weite Ausschreibung aufgrund der Höhe der Summe“ erfolgen sollte.

Am 23. August 21 wurde vom Lenkungskreis die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Güterumgehungsbahn mit einem Wert von geschätzten 400 000 € gebilligt. Auch in diesem Fall erfolgte die Vergabe gemäß UVgO, also ohne EU-weite Ausschreibung.

Da hier nur 1000 Zeichen zur Verfügung stehen, kann ich die Dokumente, auf die ich mich beziehe, leider nicht verlinken. Stelle Ihnen diese gerne auf Wunsch zur Verfügung.

Danke für Ihr Interesse!

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Sehr geehrter Herr S.,

mein Bürgerschaftskollege Ole Thorben Buschhüter hatte Ihnen bei abgeordnetenwatch.de auf eine ähnlich lautende Frage am 2. März 2021 folgendes geantwortet:
 
„Die Arcadis Germany GmbH wurde nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg, sondern von der Deutschen Bahn beauftragt. Die Deutsche Bahn selbst ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Vergaberechts und war für die Durchführung des Vergabeverfahrens allein verantwortlich. Die Einzelheiten des Vergabeverfahrens entziehen sich deshalb der Kenntnis der SPD-Fraktion wie auch der Kenntnis der Hamburger Behörden. Wir haben jedoch keinen Grund daran zu zweifeln, dass die Vorschriften des Vergaberechts eingehalten wurden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass unterschwellig im Rahmen der vergaberechtlichen Wertgrenzen und beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen von der Vergabe im Rahmen einer Öffentlichen oder einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb abgewichen werden kann. Ein Widerspruch zur Landeshaushaltsordnung besteht hierbei nicht.“
 
Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Das gilt genauso auch für die später erfolgte Vergabe der Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der nördlichen Güterumgehungsbahn durch die DB Netz AG.

Mit freundlichen Grüßen

Cem Berk

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