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Cem Berk
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Frage von Peter S. •

Frage an Cem Berk von Peter S. bezüglich Haushalt

Sehr geehrter Herr Berk,

beim geplanten Elbtower ist die vorgesehene Bruttogeschossfläche in einem Nachtrag zum Grundstückskaufvertrag mit der Signa Prime Selection aufgestockt worden, die Rede ist jetzt von zusammen über 130 000 qm - siehe das Interview mit dem Chef der HafenCity GmbH in der Immobilien-Zeitung:

https://www.immobilien-zeitung.de/1000074655/elbtower-vorstellung-investitionsruine-ist-unfug

Bei der Vertragsvergabe hatte der Senat argumentiert, das Angebot der Signa Prime Selection sei das beste gewesen, wenn man den Preis pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche betrachtet (siehe Antwort auf Frage 2):

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63685/elbtower_v_die_menschen_sollen_sagen_das_hat_olaf_scholz_gut_gemacht_welcher_kaufpreis_wurde_verhandelt.pdf

Mit der Erhöhung der Quadratmeterzahl von ursprünglich rund 104 000 qm auf rund 130 000 qm fällt bei einem unveränderten absoluten Kaufpreis von 122 Mio. € der Preis pro qm BGF von ursprünglich 1171,51 € auf nur noch 938,46 € pro qm BGF.

Dieser Preis liegt unter dem von einem anderen Bestbieter Anfang 2018 gebotenen Preis von 1060,78 € pro qm (bei einem absoluten Kaufpreis von 131,93 Mio. €).

Kommt damit die Stadt nicht in Konflikt mit dem EU-Vergabe- bzw. Beihilferecht, denn durch den Verkauf des Grundstücks um fast 10 Millionen unter Marktwert wird der Sigma Prime Selection ein erheblicher Vorteil auf Kosten des Hamburger Steuerzahlers verschafft?

Ist der Haushaltsausschuss dieser Frage nachgegangen bzw. wird der Haushaltsausschuss dieser Frage nachgehen, bevor grünes Licht gegeben wird?

Danke im Voraus für Ihre Antwort und

mit freundlichen Grüßen

P. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schönberger,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist richtig, dass die BGF mit dem Nachtrag zum Kaufvertrag aufgestockt wurde. Dies wurde auch seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen im Stadtentwicklungsausschuss am 12.11.2020 zu Protokoll gegeben. Der Kaufpreis wurde hierbei nicht angepasst. Unabhängig von Art und Maß der baulichen Nutzung, handelt es sich bei dem Kaufpreis um einen Festpreis. Die Chancen und Risiken bei der Planung und Genehmigung liegen damit beim Bauherrn. Auch wenn der Bauherr mit einem optimierten Entwurf mehr Geschossfläche plant, muss er die kaufvertraglich vorgegebenen Anforderungen hinsichtlich Gestaltung, Nutzung, Funktionalität und Qualität seitens der Freien und Hansestadt Hamburg, erfüllen. Die vorgenommene Erhöhung des Gebäudes beruht ebenfalls auf Vorgaben der FHH, durch ein Ersuchen der Bürgerschaft, eine Aussichtsebene oberhalb des 55. OG zu integrieren. Die Erhöhung erfüllt ebenfalls die planerischen Vorgaben der FHH. Der „Schichtwert“, von dem auch in der von Ihnen angeführten Schriftlichen Kleinen Anfrage 21/14277 die Rede ist, ist nicht als Markt- oder Verkehrswert zu verstehen.
Da zum Ausschreibungszeitpunkt keine beihilferechtliche Thematik bestand, besteht sie nun auch nicht, da der Kaufpreis in der Sache nicht verändert wurde.

Ich wünsche Ihnen und Ihren liebsten schöne Feiertage und eine guten Rutsch ins Jahr 2021!

Mit freundlichen Grüßen

Cem Berk
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

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