
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit März 2021 als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Sollten sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen verdichten, wäre die nächste Stufe „gesichert rechtsextrem“. An diesem Punkt wäre die Einleitung eines Verbotsverfahrens durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung aus unserer Sicht ernsthaft in Erwägung zu ziehen.