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Catherine Kern
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Eva M. •

Sehr geehrte Frau Kern, können Sie sich bitte im Landesparlament für die Prüfung eines AFD-Verbots stark machen?

Sehr geehrte Frau Kern,
die Ergebnisse der Recherchen von Correctiv bzgl. der AFD haben mich zu tiefest erschüttert.
Die Pläne für eine Massendeportation von Ausländern, Deutschen mit Migrantionshintergrund und Deutschen, die nicht ins Bild passen sind erschreckend.
Ich bitte Sie, Ihre politische Position zu nutzen um die Prüfung eines AFD Verbots in die Gänge zu bringen.
"Nie wieder" ist jetzt

Beste Grüße aus dem Landkreis Schwäbisch Hall

Eva M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

auch mich haben die Recherchen von Correctiv erschüttert. Es handelt sich um eindeutig rassistische und menschenverachtende Pläne, die sich gegen unsere Demokratie richten. Dass unter den Teilnehmenden auch AfD-Mitglieder waren, überrascht mich nicht. Im Landtag erlebe ich regelmäßig, dass sich bestimmte AfD-Abgeordnete ähnlich äußern und Begriffe wie Remigration verwenden.

Wir alle können beobachten, dass sich die AfD seit ihrer Gründung immer weiter radikalisiert. Aus guten Gründen wird sie deshalb im Bund und in mindestens acht Ländern vom Verfassungsschutz beobachtet. Für mich und meine Kolleg*innen in der Fraktion ist klar: Keine Zusammenarbeit, keine gemeinsamen Abstimmungen, keine parlamentarische Normalität mit der AfD! 

Klar ist auch, dass sich eine wehrhafte Demokratie gegen ihre Gegner*innen behaupten muss. Das wohl schärfste Schwert ist ein Parteiverbotsverfahren. Es darf deshalb nicht leichtfertig eingesetzt werden. Die Hürden sind hoch: Es reicht zum Beispiel nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Inhalte vertritt. Es muss erwiesen sein, dass sie aktiv am Umsturz des demokratischen Systems arbeitet und darüber hinaus denkbar ist, dass sie damit tatsächlich erfolgreich sein könnte. Für den Fall der AfD heißt das: Es müssen sorgfältig Erkenntnisse zusammengetragen und die rechtlichen Voraussetzungen genau geprüft werden. Ein übereiltes Verfahren wäre kontraproduktiv und würde die AfD eher stärken. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung. 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit März 2021 als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Sollten sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen verdichten, wäre die nächste Stufe „gesichert rechtsextrem“. An diesem Punkt wäre die Einleitung eines Verbotsverfahrens durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung aus unserer Sicht ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

Unabhängig davon ist es wichtig, allen klar zu machen, wofür die AfD steht und dass sie keine normale Partei ist. Die AfD verspricht einfache Lösungen, tatsächlich ist sie aber eine Gefahr für unser Land. Entsprechend wichtig bleibt der politische Kampf gegen den Rechtsextremismus: Alle demokratischen Parteien müssen ungeachtet ihrer Differenzen als Bündnis zusammenstehen: Gegen Demokratiefeindlichkeit und gegen Rechtsextremismus. Auch die Zivilgesellschaft und die vielen Demonstrationen im Land spielen eine entscheidende Rolle. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Catherine Kern

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