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Carsten Träger
SPD
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Frage von Alexandra L. •

Befürworten Sie, dass Nebeneinkünfte aller Abgeordneten der Öffentlichkeit preisgegeben oder gar begrenzt werden müssen?

Sehr geehrter Herr Träger,
am 26. März 2021 geschlossen mit der SPD-Fraktion gegen die Transparenzregelungen für Abgeordnete gestimmt. Der Begriff "Transparenzrecht" wird einmal auf Seite 25 des SPD-Zukunftsprogramms genannt, allerdings werden keine Verpflichtung erwähnt. Könnten Sie dies erläutern und die obige Frage beantworten?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

danke für Ihre Nachricht zum Thema Transparenz von Nebeneinkünften. Ich bin der Meinung, dass tatsächlich alle Nebeneinkünfte auf den Cent genau veröffentlicht werden sollen - inklusive der Offenlegung, für welche Tätigkeit diese Nebeneinkünfte erzielt wurden.

Den Antrag der Opposition haben wir Sozialdemokraten tatsächlich abgelehnt - und zwar weil er schlicht überflüssig geworden ist. Wir haben das geltende Gesetz bereits in der oben beschriebenen Weise verschärft. Im Einzelnen gelten nun folgende Punkte:

Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro (bisher 10.000 Euro) übersteigen.

Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften werden künftig bereits ab fünf Prozent (bislang: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile veröffentlicht.

Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden veröffentlicht.

Aktienoptionen werden künftig veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben.

Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist und zehn Prozent der monatlichen Aufwandsentschädigung nicht übersteigt.

Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft zu geschäftlichen Zwecken missbrauchen, gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte oder gegen das Verbot der Honorare für Vortragstätigkeiten verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen. Als zusätzliche Sanktion für diese Fälle kann auch ein Ordnungsgeld bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung verhängt werden.

Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete und Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden verboten.

Darüber hinaus werden die Delikte des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechlichkeit und -bestechung) künftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.

Unser Koalitionspartner CDU / CSU hatte sich jahrelang gegen schärfere Transparenzregeln gewehrt, erst kürzlich hat er den Widerstand gegen unsere Forderungen aufgegeben. Bitte machen Sie sich selbst ein Bild davon, ob es da möglicherweise einen Zusammenhang zu den Korruptionsvorwürfen gegen CDU-Politiker gibt im Zuge der so genannten "Maskenaffäre" und Aserbaidschan.

Danke für Ihre Frage und alles Gute für Sie!
Ihr Carsten Träger

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