Frage an Carsten Pörksen von Oliver L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Pörksen,
wie stehen Sie zu den besonderen Loyalitätspflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, die weit über jene des Tendenzschutzes hinausgehen und das Privatleben der Menschen zum Gegenstand von Arbeitsverträgen machen? Stimmen Sie der Aussage zu, dass beispielsweise die Rechtmäßigkeit einer Kündigung aufgrund einer Scheidung oder anderer privater Lebensverhältnisse, zumal bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Tätigkeit nicht im direkten Zusammenhang mit der Verkündigungsarbeit der betreffenden Kirche steht, mit den Grundwerten der Sozialdemokratie nicht in Einklang zu bringen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lösch
Lieber Herr Lösch,
vielen Dank erstmal für Ihr Interesse. Nachfolgend beantworte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt:
Ich bin nicht der Auffassung, dass Loyalitätspflichten bei kirchlichen Arbeitgebern über die des Tendenzschutzes hinausgehen sollen. Das Privatleben eines Menschen ist grundsätzliche seine Privatsache. Deshalb können eine Scheidung oder andere private Lebensverhältnisse keinen Kündigungsgrund darstellen. Sie stehen mit den Grundwerten der Sozialdemokratie nicht in Einklang. Etwas anderes mag dann gelten, wenn die Tätigkeit in direktem Zusammenhang mit der von Ihnen genannten Verkündigungsarbeit steht.
Ich persönlich halte z.B. Kündigungen von ErzieherInnen in kirchlichen Einrichtungen für unzulässig, wenn sie mit einer Scheidung begründet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Pörksen