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Frage von Renate K. •

Frage an Carsten Ovens von Renate K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ovens,

meine Frage an Sie: Wie stehen Sie zu meinem unten stehenden Problem mit der Ungleichbehandlung der Hundehalter in Hamburg?
“Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.” Ein nobler Anspruch, der, wie man oft hört, in der Praxis aber nicht umgesetzt wird.
Alle bestehenden Gesetze neigen zunehmend dazu, eine Unzahl von Zusatzregeln und Durchführungsbestimmungen zu erschaffen (wie das überzogene Hundegesetz in Hamburg), welche in diesem Fall der absoluten Gleichbehandlung ein Ende setzen.
Aber Gleichheits- und Gerechtigkeitsprinzipien spielen für den Zusammenhalt einer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Der Gleichheitsgrundsatz wird hier in Hamburg verletzt: Bürger mit Hund werden in den Bezirken unterschiedlich eingestuft. In einigen Hamburger Bezirken dürfen geprüfte Hunde (hier sind also alle Hunde ungefährlich) in den Grünanlagen von der Leine. In anderen Bezirken (hier sind also alle Hunde gefährlich) nicht. Das ist unglaublich!
Wenn ich nun mit meinem geprüften Hund durch Hamburg laufen möchte, brauche ich einen Lageplan für die Grünanlagen, damit ich weiß, in welchem Bezirk mein Hund trotz Hundeführerschein eine Gefahr ist und in welchem Bezirk mein Hund als ungefährlich gilt. Somit gibt es Bezirke in Hamburg, wo sich Bürger mit Hund unter ständiger Kontrolle (BOD) befinden, wo Hundehalter in Grünanlagen überwacht, kontrolliert,kriminalisiert und abkassiert werden. Wie kann das sein, dass man Hundehalter in Hamburg so unterschiedlich behandelt.

Mit hundefreundlichen Grüssen
Renate Kainzberger

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kainzberger,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie Sie meiner Antwort an F. K. vom 11.02. entnehmen können, sieht die derzeitige Rechtslage in Hamburg vor, dass die Bezirke, eigenverantwortlich Auslaufflächen für Hunde festlegen können. Politisch können die vor Ort verantwortlichen Bezirksversammlungen tätig werden. Damit haben wir auch eine Art Wettbewerbssituation zwischen den Bezirken. Grundsätzlich geht es den verantwortlichen Bezirkspolitikern um einen Interessensausgleich zwischen Hunde/Halter-Gespannen und anderen Nutzern von Grünflächen, beispielsweise Erholung und Ruhe suchende Menschen.

Dem bezirklichen Ordnungsdienst wie auch dem Gesetzgeber geht es sicherlich nicht darum, Hundehalter zu kriminalisieren. In einer Großstadt wie Hamburg treffen viele verschiedene Interessensgruppen aufeinander. Der Gesetzgeber hat in allen Bereichen die Verantwortung, einen Ausgleich zu schaffen und Regeln aufzusetzen, mit denen alle Beteiligten leben können. Nehmen wir ein alternatives Beispiel: die Radfahrer. Im Alstervorland in Harvestehude beispielsweise ist Radfahren auf den Spazierwegen am Wasser nicht gestattet. Dafür existieren eigens geschaffene Radwege. Fährt nun ein Radfahrer trotzdem auf den Fußwegen, so muss er mit einer Strafe durch den BOD rechnen. Damit wird der Radfahrer in meinen Augen nicht kriminalisiert oder in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Es wird lediglich versucht einen Kompromiss zwischen allen Beteiligten, Fußgängern und Radfahrern zu schaffen.

Wenn Sie konkrete Änderungsvorschläge haben, so lassen Sie uns gerne ins Gespräch kommen. Wie auch schon Familie Aldram in meiner Antwort vom 11.02. hier auf abgeordnetenwatch.de zugesagt, will ich gerne konkrete Vorschläge durch die Verwaltung prüfen lassen. Meine Kontaktdaten finden Sie auch auf meiner Homepage unter http://www.carsten-ovens.de.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Ovens