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Frage von Christine und Karsten A. •

Frage an Carsten Ovens von Christine und Karsten A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ovens,

unsere Frage bezieht sich auf das Hamburger Hundegesetz wie folgt:

mein Mann u. ich führen regelmäßig 2 Hunde für die wir jeweils seit 2006 einen Hundeführerschein erworben hatten, in der nahegelegenen Parkanlage Rahweg spazieren. Obwohl wir im Besitz der Hundeführerscheine sind, dürfen wir unsere Hunde lt. Eimsbütteler Bezirksverwaltung außerhalb der Hundeauslauffläche nicht ohne Leine laufen lassen.
Im Bezirk Wandsbek zum Beispiel dürfen wir unsere Hunde aufgrund der Hundeführerscheine unangeleint laufen lassen, warum nicht in der Parkanlage Rahweg?
Im Rahweg dürfen wir unsere von der Anleinpflicht befreiten Hunde nur auf den Hundeauslaufflächen (Rasenflächen) ableinen. Lt. Gesetz müssen in öffentl. Grün- u. Erholungsanlagen Wege, Pfade u. Rasenflächen freigegeben sein, im Rahweg ist aber nur eine Rasenfläche als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen. Bisher wurden keine Wege oder Pfade im Rahweg freigeben für von der Anleinpflicht befreiten Hunde.

Unsere Frage dazu: Wann können wir mit der Freigabe von Wegen u. Pfaden in der Parkanlage Rahweg für von der Anleinpflicht befreiten Hunden rechnen?
Wie sehen Sie die weitere Zukunft von uns Hundehaltern?

Mit freundlichen Grüßen

Familie Aldram

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Familie Aldram,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Kommunalpolitik hat sich in den letzten Jahren immer wieder mit dem Thema Hundeauslaufflächen beschäftigt. Es obliegt den Bezirken, ob, wo und in welcher Größe Hundeauslaufflächen ausgewiesen werden.

Fraktionsübergreifend haben wir uns darauf verständigt, dass sich die Ortsausschüsse mit dem Thema beschäftigen sollen. Dazu gab es vor ca. 3 Jahren einen konsensualen Antrag.

Vor allem sollen die Auslaufflächen offen, gut einsehbar und klar abgegrenzt sein (durch Wege, Hecken, o.ä.). Es wurden weiterhin Kriterien erarbeitet, für die es auszuschließen ist, dass Hundeauslaufflächen in der Nähe ausgewiesen werden. Dazu zählen u.a.:

- Kinderspielplätze in der unmittelbaren Umgebung
- Gehölze und Gewässer mit gewissem ökologischen Nutzen
- Flächen, die von der Bevölkerung zum Sonnenbaden oder für Freizeitaktivitäten genutzt werden

Persönlich erschließt es sich mir nicht, warum ich auf der von Ihnen angesprochenen Rasenfläche in der Parkanlage am Rahweg meinen Hund ohne Leine laufen lassen darf, auf den Wegen rund um die Fläche aber nicht.

Laut Auskunft des Bezirksamts Eimsbüttel vom Juni 2010 sind derzeit keine weiteren Ausweisungen geplant. Auch wenn das Thema bisher nicht zu meinen politischen Schwerpunkten gehörte, will ich mich in der nächsten Legislatur gerne dafür einsetzen, die bestehende Rechtslage prüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Ovens