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Frage von Andreas B. •

Frage an Carsten Ovens von Andreas B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Hallo Herr Ovens,

in der Presse wurde in den letzten Tagen häufig darüber diskutiert, ob der Staat die Stromnetze zurückkaufen sollte. Betrachten wir die USA, so ist diese Frage absolut berechtigt. Dort wurden wichtige Investitionen in die Infrastruktur von privaten Unternehmen aus Profitgier nicht getätigt, der Nachholbedarf an Investitionen - kaum zu bewältigen. Steht uns eine ähnliche Entwicklung in Deutschland nicht auch bevor wenn wir nicht jetzt handeln und die Stromnetze verstaatlichen? Haben wir überhaupt eine Alternative zur Verstaatlichung bzw. Teilverstaatlichung der Infrastruktur?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Burkl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Burkl,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aktuell beschäftigt sich die Bürgerinitiative "unser Hamburg - unser Netz" mit dem Rückkauf der Energienetze. Einige Parteien sind aus ideologischen und/oder wahlkampftaktischen Gründen diesem Aufruf gefolgt. Auf Grundlage von Expertenanhörungen am 23.11.2010 und einer Senatsbefragung am 09.12.2010 kann die CDU derzeit noch kein abschließendes Votum zum Thema abgeben.

Zu viele Fragen und Grundlagen sind für eine Entscheidung offen geblieben, auch wenn die Expertenanhörung wichtige Erkenntnisse gebracht hat. Viele Bürger stehen einer Rekommunalisierung der Energieversorgung positiv gegenüber. Dennoch hat jede Partei die Verantwortung, Vor- und Nachteile sachlich und objektiv abzuwägen, um zum Wohle aller Bürger zu entscheiden.

Die CDU wird sich dem Kauf der Netze nicht entgegenstellen, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Wirtschaftlicher Betrieb der Netze muss nachgewiesen werden. (Denn trotz gesetzlich zugesicherter Renditen gibt es Beispiele kommunaler Versorger, die rote Zahlen schreiben)
- Klimapolitische Vorteile sollen erreicht werden können
- Refinanzierung des Kaufpreises muss in angemessener Zeit realisierbar sein - auch vor dem Hintergrund, dass Experten von einem Unternehmenskauf (d.h. inkl. Personalübergang) und nicht von einer klassischen Netzübernahme ausgehen.
- Investitionskosten in Ausbau der Netze müssen zumindest abschätzbar sein
- Gewährleistung der Preisstabilität trotz hoher Investitionskosten

Bezüglich Ihrer Frage, ob durch eine Verstaatlichung sichergestellt werden kann, dass Hamburg eine sozial gerechte Energieversorgung hat, die auf moderne Infrastruktur zurückgreifen kann, lassen Sie mich folgendes anmerken: es gibt eine Dreiteilung in der Versorgungskette. Energieerzeugung, Energietransport und Energievertrieb bzw. Verkauf müssen getrennt voneinander agieren. Das ist gesetzlich festgelegt.

Die Energienetze sind daher nur ein „Vehikel“ für den Transport der Energie. Es gilt der von der Bundesnetzagentur festgeschriebene Grundsatz der diskriminierungsfreien Durchleitung. D.h. jeder Energieanbieter darf, für die Zahlung einer Durchleitungsgebühr, seinen Strom in die Netze einspeisen. Die Betreiber der Netze werden dadurch alleine schon aus wirtschaftlichen Gründen auf einen angemessenen Zustand der Infrastruktur sorgen.

In der Expertenanhörung des Umweltausschuss am 09.12.2010 haben alle Experten eindeutig zu Protokoll gegeben, dass eine Minderheitsbeteiligung von 25,1% nichts bringt. Eine solche Art der Beteiligung gibt der Stadt keinen Einfluss, den Unternehmen allerdings günstiges Geld (in Form der zu erwerbenden Anteile).

Die CDU hat sich nach der parlamentarischen Diskussion aber entschlossen offen für eine Rekommunalisierung zu sein, wenn die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann und die Investitionskosten in einem angemessenen Zeitfenster refinanzierbar sind.

Auch in Zukunft werde ich mich für eine zukunftsorientierte Energieversorgung einsetzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf meiner Homepage unter http://www.carsten-ovens.de .

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Ovens