Frage an Carsten Ovens von Anne K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Ovens,
wie die CDU in der Bürgerschaft über das Hamburger Hundegesetz denkt, wissen wir bereits ausführlich von Herr Krüger. Wie ist Ihre private Meinung darüber? Die Hunde-Lobby bemüht sich seit Jahren um Gleichbehandlung der geprüften Hund/Halter-Gespanne in den Bezirken. Warum bringt es der Bezirk Eimsbüttel nicht fertig, alle Grünflächen für diese geprüften Hunde frei zu geben. Warum sind die Bezirkspolitiker der Meinung, dass die Hunde in Eimsbüttel gefährlicher sind als in Wandsbek, warum sollen sie in Grünanlagen gefährlicher sein als auf der Straße. Dies ist nicht einzusehen. Würden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Ungerechigkeit endlich aufhört?!
Mit hundefreundlichen Grüßen
Anne Ketzler
Sehr geehrte Frau Ketzler,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Gesetzgeber, die Hamburgische Bürgerschaft, beschloss im Jahr 2006 mit allen damals vertretenen Fraktionen die derzeit gültige Rechtslage Der Senat hat daraufhin eine Globalrichtlinie für die Ausweisung von Hundeauslaufzonen erlassen. Es obliegt nun den Bezirken, ob, wo und in welcher Größe Flächen ausgewiesen werden. Einen allgemeinen Anspruch, dass alle Wege, Pfade und Rasenflächen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen freigegeben werden, gibt es nicht.
In der Bezirksversammlung Eimsbüttel haben wir nach intensiver Diskussion vor ca. 3 Jahren einen konsensualen Antrag beschlossen. Demnach sollen die Auslaufflächen vor allem offen, gut einsehbar und klar abgegrenzt sein (durch Wege, Hecken, o.ä.). Es wurden weiterhin Kriterien erarbeitet, für die es auszuschließen ist, dass Hundeauslaufflächen in der Nähe ausgewiesen werden. Dazu zählen u.a.:
- Kinderspielplätze in der unmittelbaren Umgebung
- Gehölze und Gewässer mit gewissem ökologischen Nutzen
- Flächen, die von der Bevölkerung zum Sonnenbaden oder für Freizeitaktivitäten genutzt werden
Sicherlich denken nicht alle Eimsbütteler Bezirkspolitiker, dass Hunde bei uns gefährlicher sind als in Wandsbek. Vielmehr geht es um einen Interessensausgleich zwischen Hunde/Halter-Gespannen und anderen Nutzern von Grünflächen, beispielsweise Erholung und Ruhe suchende Menschen.
Jede Bezirksversammlung kann eigene Kriterien festlegen und auf Grundlage derselben geeignete Hundeauslaufzonen festlegen. So sieht es die Globalrichtlinie des Senats vor. Damit entsteht auch eine Art Wettbewerb zwischen den Bezirken.
Wenn Sie konkrete Änderungsvorschläge für Eimsbüttel haben, so lassen Sie uns gerne ins Gespräch kommen. Wie auch schon F. A. in meiner Antwort vom 11.02. hier auf abgeordnetenwatch.de zugesagt, will ich gerne konkrete Vorschläge durch die Verwaltung prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Ovens