
Nach Auskunft der Verwaltung der Stadt Braunschweig war eine Ausschreibung nicht erforderlich, da der Grundstückswert von einem qualifizierten Sachverständigen gemäß den einschlägigen Bestimmungen ermittelt worden ist.
Tobias Koch
Nach Auskunft der Verwaltung der Stadt Braunschweig war eine Ausschreibung nicht erforderlich, da der Grundstückswert von einem qualifizierten Sachverständigen gemäß den einschlägigen Bestimmungen ermittelt worden ist.
Eine Beantwortung von Suggestivfragen kommt für mich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller
Aus Kunststoff hergestellte Plakate werden zwischenzeitlich von allen Parteien eingesetzt, zumal die Plakate vollständig recyclebar sind, was z. B. bei Presspappe nicht gewährleistet ist.
Leider geht bereits Ihre Vermutung hinsichtlich des Bestehens einer "Parteiorder" fehl.
Ihre Ausgangsannahme, dass der Schlosspark an ECE übertragen wurde ist leider unzutreffend. Eine "Marktumgehung" hat nicht stattgefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller
Leider übersehen Sie als Fragesteller, dass der Investitionsmaßnahme auf dem Gelände des ehemaligen Schloßparks in Braunschweig eine demokratische und transparente Mehrheitsentscheidung vorausging.