
(...) Zutreffend ist zunächst, dass das SGB XII für die konkrete Ermittlung der Höhe der Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts als Referenzsystem festgelegt worden ist. (...) Die Bundesregierung hält an der im SGB II den sozialhilferechtlichen Grundsätzen nachgebildeten Regelbedarfsfestlegung fest und sieht keine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung. (...)