Frage an Carsten Körber von Rainer H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Abgeordneter,
"Geld ohne Gegenleistung widerspricht meinem Bild einer sozialen Marktwirtschaft" sagt Minister Spahn https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/jens-spahn-im-interview-deutschland-hat-es-sich-zu-bequem-eingerichtet/23678820.html
Wenn dies so ist, wieso werden dann Menschen, deren Körper (in Teilen) laut Spiegel in 2009 bereits 250000 Dollar wert war https://www.spiegel.de/wirtschaft/lukratives-geschaeft-deutsche-firma-handelt-mit-ukrainischen-leichenteilen-a-644416.html und die per Gesetz als Organ- und Gewebespender gelten sollen https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911096.pdf nicht für ihre Organe/Gewebe zu Lebzeiten bezahlt?
Nach einem Bericht von rp 2009 verdienen Unternehmen an den Medikamenten jährlich Milliarden, kann eine Lebertransplantation mit Vor- und Nachbehandlung bis zu 200.000 Euro kosten, eine Nierentransplantation im Durchschnitt zwischen 50.000 und 65.000 http://www.ruhr-uni-bochum.de/chirurgie-kk-bochum/pressespiegel/2012.08.08%20RP%20-%20So%20teuer%20ist%20eine%20Transplantation.pdf als pdf oder als html https://web.archive.org/web/20180228142518/http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/medizin/so-teuer-ist-eine-transplantation-aid-1.2942852
Wie hoch sind aktuell die Kosten, sicher höher!?
Was ist mehr das Eigene, als der eigene Körper, der von anderen umfassend begehrt wird und die dafür sehr viel Geld zu bezahlen bereit sind, nur nicht dem Eigentümer oder dessen Erben? Die Gegenleistung als Gesetz formuliert, das Geld für die Gegenleistung verweigert?!
Wenn die potentiellen Organ-/Gewebespender ihren Körper nicht verkaufen können und damit einem vorgeblichen Mangel an Spenderorganen- und Geweben nach den Regeln der sozialen Marktwirtschaft erfolgreich entgegen wirken könnten (Regelungen wie die Widerspruchslösung wären dann überflüssig), zumindest ihre Erben sollten bereits nach aktueller Gesetzeslage vom Erlös Ihres Erbes einen Anteil bekommen.
Setzen Sie sich für die Erben und deren Geld ein?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. Januar über abgeordnetenwatch.
Wie Sie sicher verfolgt haben, wurde am Donnerstag, dem 16. Januar 2020, im Deutschen Bundestag fraktionsoffen über verschiedene Gesetzentwürfe abgestimmt, um die Zahl der Organspenden in Deutschland spürbar zu erhöhen. Gerne möchte ich Ihnen mein Abstimmungsverhalten dazu begründen:
Es war eine respektvolle, sachliche und gute Debatte. Keiner der Abgeordneten hat sich die Entscheidung leicht gemacht und es gab keine Beschlussempfehlungen der Fraktionen. Solche Gewissensentscheidungen sind immer auch Werteentscheidungen. Ich habe großen Respekt für beide Positionen und deren Argumente.
Ich hatte nach Abwägung aller Argumente zunächst für die doppelte Widerspruchslösung von Gesundheitsminister Jens Spahn gestimmt. Diese hätte vorgesehen, dass alle Volljährigen in unserem Land potenzielle Organspender sind, solange nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine sehr weitreichende Umkehr des bestehenden Systems. Leider hat dieser Antrag keine Mehrheit im Parlament gefunden.
Deshalb habe ich im Anschluss für die sogenannte Zustimmungslösung, auch bekannt als Entscheidungslösung, gestimmt.
Wichtig ist, dass wir die Zahl der Organspenden in Deutschland merklich erhöhen. Denn die bisherigen Maßnahmen waren offensichtlich nicht ausreichend. Wenn laut Umfragen bis zu 80 Prozent der Deutschen sich vorstellen können, ein Organ zu spenden, aber gleichzeitig rund 10.000 Menschen in Deutschland auf eine lebensrettende Spende warten, müssen wir stärker für diese wichtige Entscheidung werben.
Die nun im Bundestag beschlossene Zustimmungslösung hält weitestgehend am bestehenden System fest, wonach jeder Bürger freiwillig und aktiv seine Bereitschaft zur Organspende dokumentieren muss. Es soll nun aber noch stärker über die Möglichkeiten der Organspende aufgeklärt werden, indem man in Ausweisstellen oder beim Arztbesuch regelmäßig zur Eintragung in das Spenderegister ermutigt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Körber