Frage an Carsten Heine von Heinz S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Heine,vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Fragen vom 11.08.2009 .
Wenn Sie erlauben,möchte ich meine Fragen noch konkretisieren und hoffe auf Ihr Verständnis .
1.) Mit Unternehmer-Gewinnerwirtschaftung meinte ich auch,daß auch nach Wegfall der Kapitalkostenbelastung noch einTeil des Arbeitsertrages der Beschäftigten vom Unternehmer als Gewinn abgeschöpft wird. Somit erhalten die Beschäftigten auch nicht den "Vollen Arbeitsertrag" . Wie versteht sich diesbezüglich die Leistungsgerechtigkeit ?
2.) Mit dem Eigenleben der Börse meinte ich auch,ob und wie die erforderliche Geldmengensteuerung bei Existenz der Börse überhaupt hinreichend möglich ist ?
3.) Da in der Humanwirtschaft nur die Zentalbank abgeschafft wird,bleiben also die Geschäftsbanken (privat und staatlich) weiter bestehen . Welche Profiländerung für Rechte und Pflichten sollen für diese dann gelten ?
a) generell ?
b) bei partieller Einführung der umlaufgesicherten Währung innerhalb des EU-Währungsraumes, für die Funktion dieser Banken im so entstandenen Doppel-Währungsraum ?
Mit freundlichen Grüssen und Dank im voraus hoffe ich auf Ihre geschätzte Antwort.
Heinz Seifert
Sehr geehrter Herr Heine,
vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Fragen vom 11.08.2009 .
Wenn Sie erlauben,möchte ich meine Fragen noch konkretisieren und hoffe auf Ihr Verständnis .
1.) Mit Unternehmer-Gewinnerwirtschaftung meinte ich auch,daß auch nach Wegfall der Kapitalkostenbelastung noch einTeil des Arbeitsertrages der Beschäftigten vom Unternehmer als Gewinn abgeschöpft wird. Somit erhalten die Beschäftigten auch nicht den "Vollen Arbeitsertrag" . Wie versteht sich diesbezüglich die Leistungsgerechtigkeit ?
- Da in unser Vorstellung sowohl der Unternehmer, als auch der Beschäftigte zur selben Gruppe gehören, sind "Gewinn" (Unternehmer) und "Lohn" (Beschäftigter) Einnahmen derselben Kategorie. Wie sich Gewinn und Lohn zueinander verhalten, regeln Unternehmer und Beschäftigte untereinander selbst. Ähnlich wie jetzt Löhne von leitenden/verantwortlichen Beschäftigten anders sind als von z.B. Ungelernten.
2.) Mit dem Eigenleben der Börse meinte ich auch,ob und wie dii erforderliche Geldmengensteuerung bei Existenz der Börse überhaupt hinreichend möglich ist ?
- Ich bin überzeugt, dass die Geldmengesteuerung durch das von uns geforderte Währungsamt von der Börse unabhängig ist. Denn die Börse nimmt am Geldschöpfungsprozeß nicht teil.
3.) Da in der Humanwirtschaft nur die Zentalbank abgeschafft wird,bleiben also die Geschäftsbanken (privat und staatlich) weiter bestehen . Welche Profiländerung für Rechte und Pflichten sollen für diese dann gelten ?
a) generell ?
b) bei partieller Einführung der umlaufgesicherten Währung innerhalb des EU-Währungsraumes, für die Funktion dieser Banken im so entstandenen Doppel-Währungsraum ?
- Die Rechte und Pflichten der Geschäftsbanken ändern sich nicht, nur die Rahmenbedingungen ihres Wirkens. Welche Einzelregelungen in der Übergangsphase zu treffen sind, hängt von der räumlichen und zeitlichen Ausbreitung sowie der generellen Ausgangslage bei partieller Einführung der Humanwirtschaft ab. Wobei ein Nebeneinander zweier so verschiedener Geld- und Wirtschaftssysteme nicht frei von Spannungen sein dürfte. Aber Spannung und Widerspruch - das ist die Treibfeder jeder Entwicklung.