Frage von Susanne F. • 09.05.2017
Antwort von Carolin Butterwegge DIE LINKE • 13.05.2017
(...) Doch noch immer können ca. 85.000 Menschen in Deutschland – Personen mit einer Betreuung für alle Angelegenheiten und Personen im Maßregelvollzug aufgrund einer psychischer Krankheit – nicht zur Wahl gehen. In NRW und Schleswig-Holstein ist dieser Wahlrechtsausschluss schon verändert worden, es muss aber auch in den anderen Ländern gemacht werden. (...)