Frage an Carolin Butterwegge von Susanne F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sind Sie für oder gegen das aktive Wahlrecht für Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen ?
Danke für Ihre Bemühungen.
Sehr geehrte Frau Finke,
Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, ist das politische Grundrecht schlechthin. Dazu hat sich die BRD im Grundgesetz und in einer Reihe völkerrechtlicher Abkommen bekannt. Diese Forderung erhebt auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Doch noch immer können ca. 85.000 Menschen in Deutschland – Personen mit einer Betreuung für alle Angelegenheiten und Personen im Maßregelvollzug aufgrund einer psychischer Krankheit – nicht zur Wahl gehen. In NRW und Schleswig-Holstein ist dieser Wahlrechtsausschluss schon verändert worden, es muss aber auch in den anderen Ländern gemacht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Butterwegge