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Frage von Anton H. •

Frage an Carola Reimann von Anton H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

Ihre Antwort an Herrn C. K. vom 9.1.09 habe ich mit Interesse gelesen. Dazu habe ich drei Fragen:

1. Sie schreiben, daß im Jahre 2002 die Krankenkassen für jeden Rentner 3907.-- Euro aufgewandt, aber lediglich 1716.-- Beitrags- einnahmen erhalten haben. Ich vermute, bei den angegebenen Beiträgen von 1716.-- handelt sich nur um die Zahlungen durch die Rentenkassen und es fehlen die Beitragszahlungen durch die Rentner direkt an die Kassen, z.B. für Firmenrenten, Miet- u. Zinseinnahmen, Lebensversicherungen usw. Beweis: Im Jahr 2002 betrug die Durchschnittsrente ca. 1000.-- Euro und der Kranken-kenkassenbeitrag ca. 14.5%, so daß dieser Durchschnittsrentner jährlich 1740.-- über die Rentenkasse abgeführt hat. Es werden also Äpfel mit Birnen verglichen.

2. Die Rentner zahlen an die gesetzlichen Krankenkassen einen Beitragssatz in einer Höhe, als würden sie Krankentagegeld erhalten. In der Vergangenheit betrug die Differenz zwischen mit/ohne kranken- geldanspruch 0.90% und ab 1.Jan. 2006 noch 0.60 %. Dies bedeutet, daß alle Rentner zusammen in der Vergangenheit jährlich ca. 2 Mrd. bezahlt haben und in Zukunft ca. 1.5 Mrd. zusätzlich bezahlen, ohne eine Leistung dafür zu erhalten. Es handelt sich also hierbei um Zusatzbeitrag bzw. Solidarbeitrag der Rentner, der vom Gesetzgeber festgelegt wird. Warum spricht hierüber nie jemand bei einer Diskussion mit der jüngeren Generation? Ist es Unwissenheit oder Absicht, um keine schlafenden Hunde ztu wecken?

3.Seit 2006 gilt das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz". Danach darf niemand wegen seiner Rasse, seines Geschlechts und seines Alters usw. benachteiligt werden. Ist es keine Benachteiligung, wenn alle Rentner pauschal, egal ob krank oder nicht krank, Zusatzbeiträge in Höhe von ca. 1.5 Milliarden jährlich bezahlen müssen? Ich habe meine starken Zweifel, ob dies rechtmäßig ist, denn bei den Rentnern handelt es sich zweifelsfrei um eine Altersgruppe.

Mit freundlichen Grüßen
Anton Hetzenecker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hetzenecker,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen zu meiner Antwort auf das Schreiben von Herrn Koch. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Im meinen Schreiben beziehe ich mich auf die Unterdeckung in der Krankenversicherung der Rentner, also die pflichtversicherten Rentner (nicht die freiwillig Versicherten). Wichtig war mir, die Entwicklung seit 1973 hervorzuheben und damit deutlich zu machen, dass aufgrund einer gestiegenen Zahl chronischer Erkrankungen und des medizinisch-technischen Fortschritts die Kosten für diesen Teil der Versicherten stark angestiegen sind. Im Jahr 2002 deckten ihre Beitragszahlungen noch knapp 44 Prozent der Leistungsausgaben (1973 lag der Wert bei immerhin gut 70 Prozent).

Wie Sie in Ihrer E-Mail richtig anmerkten, haben Renterinnen und Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld. Dies ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass Rentner im Gegensatz zu Arbeitnehmern ab dem 43. Krankheitstag und Selbstständigen unabhängig vom Gesundheitszustand über dauerhafte Einkünfte durch die Rentenzahlungen verfügen. Es handelt sich hierbei auch nicht um einen Zusatzbeitrag, den die Rentner zu leisten haben. Niemand würde beispielsweise auch die Kosten, die im Zusammenhang mit Schwangerschaften entstehen, als Zusatzbeitrag der Männer bezeichnen (die diese Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft ja auch nicht in Anspruch nehmen können). Ich finde es richtig, dass im Rahmen unseres solidarischen Gesundheitssystem Menschen für Menschen einstehen, damit jeder Unterstützung bekommt, wenn er diese benötigt. Deshalb kann ich an dieser Stelle auch keinen Konflikt mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB