Frage an Carola Reimann von Otto B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Carola Reimann.
Als Vorsitzender des Seniorenverbandes BRH, Kreisverband in Essen, wurde ich wiederholt angesprochen in Bezug auf die Steuerpauschbeträge für die Schwerbehinderten. Ein Sachbearbeiter des Finanzamtes Essen erklärte mir, daß in seiner Tätigkeitszeit ( seit 1974 ) die Pauschbeträge nicht erhöht wurden. Sie wurden nach seiner Meinung vermutlich Anfang der 60,er Jahre beschlossen.Hier zeigt sich wieder einmal, daß die Schwerbehinderten von den Abgeordneten unseres Landes benachteiligt, oder sogar vergessen wurden. Sie müssen sich bis heute mit den schon lächerlichen Pauschbeträgen zufrieden geben. Hier wird nach meiner Meinung wieder einmal an falscher Stelle gespart.
Teilen sie mir bitte mit, ob in dieser Angelegenheit der Bundestag im Interesse der Schwerbehinderten Tätig werden wird und was Ihre Meinung zu dieser Sache ist.
Mit freundlichem Gruß:
Otto Bitzer
Sehr geehrter Herr Bitzer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Pauschbeträge für behinderte Menschen.
Die Pauschbeträge für behinderte Menschen wurden mit dem Einkommenssteuerreformgesetz im Jahr 1974 in § 33b EStG aufgenommen und sind seitdem nicht mehr wesentlich verändert worden. Ziel dieser Pauschbeträge ist es, die Gesetzesanwendung zu vereinfachen und den behinderten Menschen einen unverhältnismäßigen Aufwand durch den Einzelnachweis von behinderungsbedingten Mehraufwendungen zu ersparen. Haben die Betroffenen jedoch höhere behinderungsbedingte Aufwendungen, so können sie alternativ zum Pauschbetrag im Rahmen des § 33 EStG diese zusätzlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Zudem können unter bestimmten Vorraussetzungen weitere behinderungsspezifische Aufwendungen wie z.B. die Kosten für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft oder einer Haushaltshilfe steuerlich abgesetzt werden.
Pauschbeträge sollen also keine ideellen Nachteile ausgleichen, sondern den Verwaltungsaufwand abmildern. Insofern ist eine Erhöhung der Pauschbeträge auch nicht erforderlich, weil die steuerliche Berücksichtigung von behinderungsbedingten Mehraufwendungen der Betroffenen über den Pauschbetrag hinausgehend gegeben ist.
Neben der steuerlichen Berücksichtigung von behinderungsbedingten Belastungen müssen die Betroffenen auch Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe erhalten. Aus diesem Grund hat bereits die rot-grüne Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen veranlasst, die diesen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen soll. Durch verpflichtendes betriebliches Eingliederungsmanagement und speziellen Beschäftigungsprogrammen soll die berufliche Integration von behinderten Menschen verbessert werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, die Betroffenen durch ein ambulantes Dienstleistungs- und Unterstützungssystem in die Lage versetzen, auf eigenen Wunsch ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Einrichtungen zu führen. Daher werden im Zuge der Pflegereform 2008 die ambulanten Sachleistungsbeträge bis 2012 schrittweise erhöht, damit die Betroffenen die Leistungen der ambulanten Pflegedienste wahrnehmen können.
Die steuerliche Entlastung, die Unterstützung bei der beruflichen Integration sowie eine gute ambulanten Versorgung spiegeln nur einen Teil unserer Bemühungen für die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen wieder. Durch umfassende Barrierefreiheit auf allen Lebensfeldern wollen wir Chancengerechtigkeit für Menschen mit Behinderung herstellen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB