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Carola Reimann
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Frage von Peter K. •

Frage an Carola Reimann von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Carola Reimann,

Als Bundestagsabgeordnete und Ansprechpartnerin aus dem Wahlkreis Braunschweig, bitte ich um Beantwortung f. Fragen:
am 5.9.2007 wurde im Bundestag der Gesetzentwurf für das so genannte P-Konto oder pfändungsfreies Konto (Jedermann- Konto) eingebracht und beraten. Und so dann an den zuständigen Ausschuss übergebenen.

Im März 2008 wurde weiter darüber beraten, und die Lobbyisten haben ihre Bedenken vorgebracht. Anschließend sollten weitere Fachleute angehörten werden, über die weiteren Maßnahmen hörte man jedoch nichts.
Als Bundestagsabgeordnete meines Wahlkreises fordere ich Sie nun auf, Nachforschungen darüber anzustellen, wie weit der Gesetzesentwurf vorangetrieben wurde. Und wann man mit einer Verabschiedung durch den Bundesrat rechnen kann.
Ich hoffe dass sie hierfür Zeit finden, um mir in Kürze einen Sachstandsbericht zukommen zu lassen.

Als ungeduldiger Bürger erwarte ich von den Bundestagsabgeordneten zügige Beratungen und ein schnelles vorankommen in der Sache, weil es im Interesse vieler Bürger ist.

Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Kruse

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kruse,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Dezember 2008.

Zu Beginn meiner Antwort eine kurze Klarstellung: Unter einem P-Konto oder pfändungsfreien Konto versteht man nicht dasselbe wie unter dem „Girokonto für jedermann“. Zwischen beiden besteht jedoch ein enger sachlicher Zusammenhang.

Ein Anspruch auf ein „Girokonto für jedermann“ wurde vom Gesetzgeber bisher nicht geschaffen, da dies ein immenser Eingriff in die Geschäftsfreiheit der Kreditinstitute wäre. Seit langem gibt es aber eine Selbstverpflichtung der Kreditinstitute, nach der jedermann ein Girokonto erhalten soll. Die Bundesregierung gibt zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann alle zwei Jahre einen Bericht heraus. Der letzte wurde am 7. Februar 2008 vorgelegt. Durch diesen Bericht, der auch im Bundestag diskutiert wird, wird öffentlichkeitswirksam Druck auf die Kreditinstitute ausgeübt.

Der Begriff P-Konto dagegen bedeutet, dass jeder Inhaber eines Girokontos von seiner Bank verlangen kann, dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto (ein so genanntes „P-Konto“) geführt wird. Für Leute, die kein Konto haben, bringt das P-Konto keine Verbesserungen, da hierbei nur ein bereits bestehendes Konto umgewandelt werden kann. Das P- Konto genießt einen besonderen Schutz vor Pfändungen, unabhängig von der Art der auf dem Konto eingehenden Beträge. Erstmals gilt der Schutz dann unter anderem auch für Selbständige. Auf dem Konto wird ein Sockelbetrag pfändungsfrei gestellt. In bestimmten Fällen kann dieser Betrag auch erhöht werden. Der Schuldner kann so seinen anderen Zahlungsverpflichtungen, wie z. B. für Miete und Strom, Wasser oder Ähnliches weiterhin nachkommen.
Der Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes wurde im Bundestag im Januar dieses Jahres in 1. Lesung beraten. Derzeit ist allerdings nicht absehbar, wann das Gesetz zur 2./3. Lesung in den Bundestag kommt. Grund dafür sind unterschiedliche Auffassungen in den Koalitionsfraktionen und der Widerstand der Banken. Die SPD wird sich aber weiterhin dafür einsetzen, dass die Reform des Kontopfändungsschutzes noch in dieser Wahlperiode umgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB