Frage an Carola Reimann von Heinz Dieter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr.Reimann,
da Sie bei der Abstimmung zum Aufenthalts- und Asylrecht am 14.06.2007 zugestimmt haben, können Sie mir doch sicher einige Fragen beantworten.
Warum darf meine brasilianische Ehefrau und Mutter von 2 gemeinsamen deutschen KIndern,mit der ich fast 11Jahre verheiratet bin, nicht mit uns zusammenleben.?
Es liegt weder eine Scheinehe vor, meine Frau ist nicht minderjährig, auch liegt keine Zwangsehe vor.. Auch wegen dieser Gründe ( die ich auch anerkenne)haben Sie und Ihre Kollegen dieses Aufenthalts- und Asylrecht ja schliesslich geändert.
Warum werden deutsche Staatsbürger die korrekt verheiratet sind, mit Visazwang und teuren Deutschkursen gegängelt und bevormundet? Soll das heissen, das Deutsche ohne entsprechendes Einkommen nicht mit ihren Ehepartnern zusammenleben dürfen weil sie das Geld fürs Goetheinstitut nicht haben?
Wieso braucht meine Ehefrau wenn sie alleine einreist, ein Visum und wenn sie mit mir einreist nicht?
Warum werden deutsche Staatsbürger gegenüber anderen EU Bürgern schlechter gestellt. ?
Ich rede jetzt gar nicht über die Besserstellung von nicht EU Bürgern wie US Amerikaner, Japaner etc. weil das zu weit ginge.
Ich sehe schon mindestens 3 Artikel unseres Grundgesetzes verletzt. Da ist an erster Stelle Art 6 GG der Schutz der Familie, der Gleichheitsgrundsatz sowie die Freiheit so zu leben wie ich möchte.
Welchen Sinn haben Artikel im Grundgesetz wenn sie im konkreten Fall verweigert werden?
Werden Gesetzesvorlagen vor Abstimmungen nicht auf Verletzungen des Grundgesetzes geprüft?
Spielt das Grundgesetz überhaupt noch irgendeine Rolle bei Entscheidungen? Wenn ja, wie kommen dann solche abstrusen Gesetze zustande?
Ich sehe mit Interesse Ihren Antworten entgegen
Heinz Dieter Büscher
PS. Falls Sie einige Fragen nicht beantworten wollen, weil Sie den konkreten Einzelfall nicht kennen, bin ich gerne bereit Ihnen meinen Fall in Ihrem Braunschweiger Büro zu schildern.
Sehr geehrter Herr Büscher,
vielen Dank für Ihre Frage vom 31. Oktober 2008.
In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf die Neuregelungen hinsichtlich des Nachzuges von Ehepartnern, die mit ihrem deutschen Ehegatten gemeinsam in Deutschland leben wollen. Sie haben den Vorschlag gemacht, mich für ein persönliches Gespräch zu diesem Thema in meinem Wahlkreisbüro zu besuchen. Aufgrund Ihres sehr persönlichen Falls halte ich das für sinnvoll, damit ich mehr über die konkreten Hintergründe erfahren kann. Sie erreichen mein Braunschweiger Bürgerbüro unter 05 31/480 98 22.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB