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Carola Reimann
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Frage von Behning H. •

Frage an Carola Reimann von Behning H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

ich bin freiwilliges Mitglied in der DAK und soll ab 01.01.2009 bei einem Beitragssatz von 15,5% ca. 590,00 € monatlich an meine Krankenkasse zahlen. Meine Mitarbeiter zahlen den selben Beitragssatz nur mit den Unterschied das Sie ab den 43. Krankheitstag Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Meine Frage an Sie: Warum werden freiwillig Versicherte hier anders und schlechter behandelt als sonstige Mitglieder.
Nach Auskunft meiner Krankenkasse könnte ich mich zusätzlich gegen dieses Risiko für 111,00 € monatlich absichern. Ein gesamt Betrag von immerhin über 701,00 €. Für diesen Versicherungsschutz würde ich dann im Falle einer Krankheit 82,00 € täglich, ab dem 43. Tag erhalten. Bei weiteren 30 Krankheitstagen also 2460,00 €. Von diesen 2460,00 € müsste ich jedoch wieder 700,00 € an die Krankenkasse abführen. Da mir bleiben für 72 Tage 2460,00 abzüglich 2 Monatsbeiträgen für die Krankenkasse 1402,00 € gleich 1058,00 €. Wäre es da nicht sinnvoll gleich auf die Versicherung zu verzichten und im Falle einer Krankheit gleich zum Sozialamt zu gehen?
So macht es jedenfalls für einen freiwillig Versicherten keinen Sinn mehr in der GKV zu sein. Ist das so gewollt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Behning,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Oktober 2008. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.

Als freiwillig gesetzlich versicherter Selbständiger zahlen Sie ab dem 1. Januar 2009 einen ermäßigten Beitragssatz zur Krankenversicherung. Ihr Beitragssatz liegt nicht bei 15,5 Prozent, sondern bei 14,9 Prozent. Dieser ermäßigte Beitragssatz soll dem Wegfall des Krankengeldversicherungsschutzes für Selbständige Rechnung tragen.

Wie Sie richtig angemerkt haben, können Sie zum Ausgleich eine separate Versicherung bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließen, Sie haben aber auch das Recht, einen entsprechenden Krankengeldtarif einer Privaten Krankenversicherung (PKV) zu nutzen. Dafür müssen sie nicht komplett in die PKV wechseln. Ich empfehle Ihnen, sich über die Angebote der verschiedenen Anbieter zu informieren und diese sorgfältig zu prüfen. Dabei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es in der GKV im Gegensatz zur PKV keine Gesundheitsprüfungen gibt.

Als freiwillig gesetzlich versicherter Selbständiger müssen Sie, wie in der GKV versicherte Arbeitnehmer, während des Bezugs von Krankengeld keinen Beitrag zur Krankenversicherung entrichten. D.h. vom Krankengeld werden Ihnen nicht 14,9 Prozent für die Krankenversicherung abgezogen. Ihrer Rechnung entsprechend würden Sie dann 2460,00 Euro Krankengeld für zwei Monate erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB