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Carola Reimann
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Frage von Heike K. •

Frage an Carola Reimann von Heike K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

in diesem Jahr sind die gesetzlichen Krankenkassen erstmals verpflichtet, die Patienten-Selbsthilfeorganisationen mit einem Betrag von 0,56 Euro pro Versichertem pro Jahr zu fördern, unabhängig davon, ob die betreffende Organisation oder Selbsthilfegruppe auch Patienten dieser Kasse betreut. Mich interessiert, warum private Krankenkassen von dieser Regelung ausgenommen sind. Unser gesundheitsbezogener Selbsthilfeverein betreut sowohl Versicherte der gesetzlichen Kassen als auch der privaten Krankenkassen.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Kolb

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kolb,

vielen Dank für Ihre E-Mail über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“. Darin sprechen Sie die in § 20c SGB V geregelte Förderung der Selbsthilfe an.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind jedoch nicht erst seit diesem Jahr verpflichtet, sich an der Förderung der Selbsthilfe zu beteiligen. Diese Regelung besteht bereits seit längerem. Neu ist jedoch seit 1.1.2008, dass mindestens 50 Prozent der Mittel für kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung aufzubringen sind.

Die von Ihnen geschilderte Tatsache, dass Privatversicherte Angebote von Selbsthilfegruppen in Anspruch nehmen, die privaten Krankenversicherungsunternehmen sich aber im Rahmen des § 20c SGB V nicht finanziell beteiligen, ist ein Problem, dass sich auch in anderen Bereichen zeigt, so zum Beispiel bei der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe bei Schulkindern. Ich halte das für ausgesprochen problematisch, weil dadurch Leistungen für Privatversicherte von gesetzlich Versicherten mitfinanziert werden müssen.

Grundsätzlich ist es begrüßenswert, die private Krankenversicherung hier in die Verantwortung zu nehmen, die SPD hat dies auch in anderen Zusammenhängen (Gesundheitsfonds, Prävention) mehrfach gefordert, doch ist dies immer wieder am massiven Widerstand der Unionsparteien gescheitert. Aus diesem Grund ist leider nicht zu erwarten, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung bei der Förderung der Selbsthilfe erfolgen kann.

Die SPD wird sich jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass die private Krankenversicherung in diesem und anderen Bereichen künftig stärker in die Verantwortung genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB