Frage an Carola Reimann von Johann A. L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Reimann,
die Problematik der Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung dürfte Ihnen sicherlich hinreichend bekannt sein.
Aber wussten Sie, dass für die PKV Unternehmen keinerlei Regeln zur "Verrentung" der Altersrückstellungen gelten? Die PKV beginnen mit dem Verzehr des Kapitalstocks nach Unternehmens opportunen Regeln.
Ein namhafter Versicherer hat mir schriftlich mitgeteilt, dass er mit mit Kapitalverzehr zwischen dem 72. und 75. Lebensjahr beginnt.
Unter diesen Bedingungen ist es nicht unangebracht von Ewigkeitsrückstellungen der PKV Wirtschaft zu sprechen.
Aber vor allem, aus welchem Grund werden im Finanzministerium keine Regeln zum Verzehr der Altersrückstellungen erlassen ?
Würden diese Regeln die Mär der angeblichen Demographie-Nachhaltigkeit der PKV entzaubern ?
Aus welchem Grund gelten nicht die gleichen Bewertungsregeln zu den stillen Reserven wie in der Kapitallebensversicherung ?
Diese Praxis wird von der Politik und der Ministerialverwaltung sanktioniert.
Ein Mitarbeiter aus dem FI-Ministerium sagte mir deutlich, dass die Praxis bekannt sei und politisch sanktioniert wird. O-Ton "Die Gesellschaften sollen und müssen Geld verdienen"
Ich selber bin seit über 20 Jahren PKV versichert und könnte zum Thema PKV einiges auszuführen.
Sie werden sicherlich die Fragen beantworten können.
Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Freundliche Grüße
Johann A Löning
Sehr geehrter Herr Löning,
vielen Dank für Ihre E-Mail über das Internet-Portal „abgeordneten-watch.de“. Gerne nehme ich zu der von Ihnen genannten Thematik Stellung.
In der Tat bleibt es dem jeweiligen Versicherungsunternehmen überlassen, wann mit dem „Verzehr“ der Alterungsrückstellungen begonnen wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich schon bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung genau über die jeweilige Regelung bei den Alterungsrückstellungen zu informieren und ggf. einen Anbieter mit besseren Konditionen zu suchen.
Anderenfalls bleibt die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich schon seit Jahren dafür stark, den Wettbewerb auch im Bereich der PKV zu intensivieren und den Versicherten bessere Bedingungen für einen Wechsel zwischen den privaten Versicherungsunternehmen zu ermöglichen. Mit der Gesundheitsreform 2007 konnte die SPD die so genannten Portabilität der Alterungsrückstellungen durchsetzen und somit die Möglichkeiten eines Versicherungswechsels gerade für Ältere erweitern.
Bislang beschränkte sich der Wettbewerb der privaten Versicherungsunternehmen im Wesentlichen auf die Neuanwerbung von jungen Versicherten. Für ältere Versicherte war ein Versicherungswechsel häufig mit erheblichen Prämienerhöhungen verbunden, denn bei einem Wechsel konnte die Alterungsrückstellung nicht zum neuen Versicherungsunternehmen mitgenommen werden. Wechsler mussten also ihre Alterungsrückstellung wieder völlig neu aufbauen, was zu höheren Beiträgen führte. Faktisch war der Wechsel damit für langjährig PKV-Versicherte unmöglich. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde das geändert: Künftig kann ein privat Versicherter seine Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs beim Wechsel in ein anderes privates Unternehmen mitnehmen. Für Versicherte, die einen Krankenversicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, ist die Wechselmöglichkeit befristet. Sie können ab dem 1. Januar 2009 sechs Monate lang unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs zu einem anderen Unternehmen wechseln.
Das vereinfacht Versicherten, die mit den Regelungen zur Ausschüttung der Alterungsrückstellungen nicht zufrieden sind, den Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen. Gerne hätte die SPD den Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherern noch weiter intensiviert und die Wahl- und Wechselmöglichkeiten für die Versicherten erweitert. Dies ist jedoch am Widerstand unserer Koalitionspartner CDU und CSU gescheitert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB