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Carola Reimann
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Frage von Sebastian K. •

Frage an Carola Reimann von Sebastian K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

am 14.04.2004 erließ das Bundeskriminalamt einen Feststellungsbescheid, laut welchem der Verkauf von Druckluftwaffen mit einer Geschossmündungsenergie von unter 0,5 Joule, genannt Airsoftguns, an Personen ab 14 Jahren scheinbar legalisiert wurde. Da dies von anderen offiziellen Stellen weder bestätigt, noch dementiert wurde, kann man von einer Duldung sprechen.
Aus dem Verkauf dieser Artikel entwickelte sich ein eigener Geschäftszweig mit fachspezifischen Händlern, die den Handel mit Airsoftguns durchführen.
Nun ist in den neuen Gesetzesvorlagen zum 01. April eine Waffenrechtsnovelle vorgesehen, wodurch der legale Besitz von Airsoftguns mit einer Geschossmündungsenergie von unter 0,5 Joule auf Personen ab 18 Jahren beschränkt wird. Da jedoch bereits in den vier Jahren Zwischenzeit viele tausend Jugendliche nach dem BKA-Bescheid legal Airsoftguns erwarben, würde diese Gesetzesvorlage zur nachträglichen Kriminalisierung wegen illegalem Waffenbesitz dieser Jugendlichen führen.
Da ich persönlich keinen Sinn in dieser Vorgehensweise sehe, bitte ich um Ihre Meinung zu diesem Thema.

Viele Grüße,
Sebastian Krapp

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krapp,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.01.2008 über "abgeordnetenwatch.de".

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne auf die Antwort, die ich Herrn Gabrysch zum Thema Waffenrechtsnovelle, insbesondere zu den sogenannten Softairwaffen gegeben habe, verweisen.

Der Besitz von Softairwaffen mit einer Geschossmündungsenergie von unter 0,5 Joule wurde nicht auf Personen ab 18 Jahren beschränkt. Kein jugendlicher Softairgun-Besitzer wird durch die Änderung des Waffenrechts kriminalisiert.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Reimann MdB