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Carola Reimann
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Frage von Arnulf N. •

Frage an Carola Reimann von Arnulf N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

Sie beziehen ab dem 1.1.2008 rund 7340 Euro als Bundestagsabgeordnete, da Sie der Diätenerhöhung zugestimmt haben.

darüber hinaus haben Sie eine Aufwandskostenpauschale von 3500 €
und erhalten eine Kostenpauschale von 3720 € pro Monat.

Einer Gesetzesinitiative zum gesetzlichen Mindestlohn haben Sie nicht zugestimmt, wo doch viele Menschen in unserem Lande für Stundenlöhne um die 5 Euro arbeiten.

Halten Sie Ihr eigenes Abstimmungsverhalten eigentlich für sozial ?

Mit freundlichen Grüßen

Arnulf Nolte

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nolte,

Ihre E-Mail vom 21. Dezember habe ich erhalten.

Mit der Diätenerhöhung um 4,7 Prozent zum 1. Januar 2008 und der Anhebung um weitere 4,48 Prozent zum 1. Januar 2009 werden die Abgeordnetengehälter an die Besoldungsgruppe 6 angepasst. Diese Besoldungsgruppe entspricht der von Richtern und Bürgermeistern. Dass dies so sein soll wurde durch ein Verfassungsgerichtsurteil im Jahr 1977 festgelegt. Seitdem hat es für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier jedoch mehr als ein Dutzend Nullrunden gegeben, die Diäten lagen bis zur jetzigen Diätenerhöhung ca. 900 Euro/Monat unterhalb der Besoldungsgruppe 6. Die Erhöhungen in 2008 und 2009 fangen also das auf, auf was in der Vergangenheit verzichtet wurde.

An dem mit der CDU/CSU gefundenen Kompromiss zur Diätenerhöhung kritisiere ich die nicht ausreichende Reform der Altersvorsorge. Bei der Abstimmung über die Diätenerhöhung habe ich dieser Kritik mit einer persönlichen Erklärung Ausdruck verliehen. Die Absenkung der Altersvorsorge von 3 Prozent auf 2,5 Prozent der Entschädigungshöhe pro Jahr als Abgeordneter ist meiner Auffassung nach nicht ausreichend. Eine vollständige Neuordnung der Altersvorsorge wäre wünschenswert gewesen.

Dem Antrag „Deutschland braucht Mindestlöhne“ der Fraktion Die Linke habe ich am 14.06.2007 nicht zugestimmt, da es sich dabei einzig und alleine um eine gezielte Provokation gegenüber den Betroffenen gehandelt hat. Der Antrag, über den namentlich abzustimmen war, ist identisch mit dem Aufruf „Politik für Gute Arbeit – Deutschland braucht Mindestlöhne“ der SPD. Die SPD ist durch den Koalitionsvertrag an ein einheitliches Abstimmungsverhalten mit ihrem Bündnispartner CDU/CSU gebunden. In der Koalitionsregierung erreichen wir die Fortsetzung unserer bereits unter Rot-Grün gestarteten erfolgreichen Regierungspolitik nur durch ein gemeinsames Vorgehen trotz zahlreicher unterschiedlicher Vorstellungen in Sachfragen, unter anderem auch beim Mindestlohn. Mitte Dezember 2007 hat die SPD die Einführung des Postmindestlohns gegen den Widerstand der CDU/CSU durchsetzen können. Die SPD fordert weiterhin die flächendeckende Einführung von Mindestlöhnen. Ganz aktuell hat der SPD-Vorstand auf seiner Klausurtagung in Hannover am 6./7. Januar 2008 ein Strategiepapier unter dem Titel „Gute Arbeit“ verabschiedet. Darin setzt sich die SPD dafür ein, weitere Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und das sogenannte Mindestarbeitsbedingungs-Gesetz zu reformieren, um damit auch Mindestlöhne in Bereichen zu ermöglichen, in denen die Tarifbindung unter 50 Prozent liegt. Am Ende der Entwicklung soll dann ein allgemeiner Mindestlohn stehen, der sicherstellt, dass jeder von seiner Arbeit leben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Reimann MdB