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Carola Reimann
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Frage von Stefan L. •

Frage an Carola Reimann von Stefan L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Reimann,

Sie haben sich am 09.11.07 an der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung nicht teilgenommen. Wie stehen Sie zur Vorratsdatenspeicherung? Unterstützen Sie den Vorstoß der Initiavtive "Freiheit statt Angst", den Beschluss des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht anzufechten?

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Lobas

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lobas,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. November 2007 zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Wie Sie richtig bemerkt haben, habe ich an der Abstimmung über das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ am 9. November 2007 nicht teilgenommen. Dies geschah allerdings nicht, weil ich mit der Nichtteilnahme an der Abstimmung meine Ablehnung des Gesetzesentwurfes ausdrücken wollte, sondern weil ich an diesem Tag anderweitigen wichtigen terminlichen Verpflichtungen nachkommen musste.

Inhaltlich schließe ich mich der Meinung der SPD-Bundestagsfraktion an. Gerne erläutere ich Ihnen die Gründe, aus denen ich für diese Regelung, mit der eine EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt wird, bin. Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte sehr ernst. Deshalb hat die SPD ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur "Vorratsdatenspeicherung" erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufriedenstellenden Kompromiss erzielt hat. Diesem stimmte letztlich auch das Europäische Parlament zu. Es ist es gelungen, die "Vorratsdatenspeicherung" auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist.

Die Mindestspeicherfrist beträgt nun sechs Monate, die Initiatoren der Vorratsdatenspeicherung hatten in den ersten Entwürfen noch zwölf Monate vorgesehen. In der Praxis bedeutet das, dass die Unternehmen, die die relevanten Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen als bisher.

Wie schon auf europäischer Ebene haben wir auch auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie den sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung im Blick behalten und für eine Speicherung mit Augenmaß gesorgt. Die beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstütze ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Reimann MdB