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Frage von Achim E. •

Frage an Carola Reimann von Achim E. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

im Presseportal der Polizeidirektion Braunschweig liest man bei Gewalttaten dann nur über die Nationalität des Täters, wenn es sich eindeutig um einen Deutschen handelt. In einigen anderen Bundesländern liest man in den Presseportalen der Polizei schon eine genaue Zuordnung des Täters in Bezug auf seine Nationalität.

Meine konkrete Frage:

Gibt es in Niedersachsen bzw. im Bereich der Polizeidirektion Braunschweig eine Anweisung/Zensur bei Straftaten von ausländischen Bürgern oder Deutschen Paßinhabern mit Migrationshintergrund nicht zu berichten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ernst,

Ihre Anfrage vom 18. Oktober habe ich erhalten. Darin fragen Sie, ob es im Bereich der Polizei Niedersachsen eine Anweisung zur Zensur von Pressemitteilungen gibt, die die Nationalität der Straftäter ausblendet. Sie vermuten, dass die Nichterwähnung explizit für ausländische Bürger bzw. deutsche Bürger mit Migrationshintergrund gilt. Weiter berichten Sie, dass in Polizeipresseberichten anderer Bundesländer die Nationalität genannt wird.

Mir persönlich ist eine derartige „Zensur“-Anweisung nicht bekannt. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass eine Anweisung gibt, die den Umgang mit der Presse regelt und sich auf den Pressekodex des Deutschen Presserates bezieht. In ihnen hat der Presserat die Publizistischen Grundsätze aufgestellt, die Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten enthalten, um die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherzustellen.
Den Pressekodex können Sie unter: http://www.presserat.de/Pressekodex.pressekodex.0.html einsehen.

Zur Berichterstattung über Straftaten ist dort zur Ziffer 12 eine Richtline 12.1 aufgeführt, die Folgendes besagt:

Richtlinie 12.1 - Berichterstattung über Straftaten In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. http://www.presserat.de/Richtlinien-zu-Ziffer.87.0.html .

Insofern gehe ich davon aus, dass die von Ihnen erwähnten Nennungen der Nationalität von Straftätern, die Sie in anderen Polizeipresseberichten gelesen haben, aus fahndungstechnischen Gründen bzw. aus Verständnisgründen erfolgt ist.

Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich an das zuständige niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wenden. Sie erreichen das Ministerium unter folgender Adresse:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Lavesallee 6
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6258/ -6255
Fax: 0511/120-6555
pressestelle@mi.niedersachsen.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann