Frage an Carola Reimann von Silvia D. bezüglich Gesundheit
Die Einsparungen in den Krankenhäusern werden vielfach primär durch Abbau von Pflegekräften erzielt. Dadurch kommt es mittlerweile in vielen Krankenhäusern zur Gefährdung von Patienten ( siehe Pflegethermometer 07 /Deutsches Institut für angewandte Pflegforschung ).
Klare gesetzliche Regelungen in Bezug auf Vorbehaltsaufgaben der beruflich Pflegenden fehlen bzw. werden durch rechtliche Hilfskonstruktionen aus einem nicht mehr zeit- und realitätskonformen Gesetz von 1939 (§ 1 HPG) unter Dominanz der Bundesärztekammer entwickelt.
Die hieraus entstandene Definition des der Ärzteschaft untergeordneten „Heilhilfsberufes“ ist ebenso wenig zeitgemäß, noch orientiert sie sich an den tatsächlichen Vorgaben der täglichen Praxis
Um den Herausforderungen im öffentlichen Gesundheitswesen auch in Zukunft begegnen zu können ist die professionelle, eigenverantwortliche Pflege unverzichtbar.
Die Sparmassnahmen in den Krankenhäusern, aber auch im ambulanten bzw. poststationären Bereich haben zu einem großen Teil zu Einsparungen im Pflegebereich geführt, so dass eine sichere Patientenversorgung teils nicht mehr gewährleistet ist.
Insbesondere werden hierdurch die im Rahmen der Neuordnung der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger geforderten Maßnahmen zur Prävention und Beratung von Patienten erschwert bzw. unmöglich gemacht.
Klare gesetzliche Regelungen im Sinne von Vorbehaltsaufgaben, die sowohl die rechtliche Grundsicherheit als auch die praktische eigenständige Zuständigkeit und Kompetenz eines Berufsstandes mit eigener Tradition sicherstellen.
Wie sehen sie die Zukunft der Krankenpflege?
Wie stehen sie zu den Bemühungen zur Gründung einer bundesweiten Pflegekammer als Organ der beruflichen Selbstverwaltung ?
Sehr geehrte Frau Dieckmann,
Ihre Anfrage vom 10. September habe ich erhalten. Bitte entschuldigen zunächst die lange Beantwortungsdauer Ihres Schreibens. Darin erkundigen Sie sich nach der Zukunft der Krankenpflege und möchten meine Position zu den Bemühungen zur Gründung einer bundesweiten Pflegekammer als Organ der beruflichen Selbstverwaltung in Erfahrung bringen.
Mit dem Krankenpflegegesetz von 2004 wurde die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege modernisiert und professionalisiert. Die Regelungen sind darüber hinaus ausreichend flexibel, um Weiterentwicklungen der Pflegepraxis in Grenzen gerecht zu werden, ohne jeweils das Gesetz oder die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ändern zu müssen. Allerdings sind im Hinblick auf die Ausbildungsdauer von drei Jahren keine kurzfristigen Auswirkungen zu erwarten gewesen, sondern es bedarf einiger Vorlaufzeit, bis die neue Ausbildung in die Pflegepraxis hineinwirkt.
Zur Regelung von Vorbehaltsaufgaben in der Krankenpflege hat das unlängst vorgelegte Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ausgeführt, dass die „Einführung von Vorbehaltsaufgaben für einzelne nicht-ärztliche Heilberufe kein geeignetes Mittel zur Neuverteilung der Aufgaben“ bilde, „da sie neuerlich unflexible Strukturen schaffen würde“. Vorbehaltsaufgaben seien vielmehr lediglich dazu geeignet, „bei besonders gefahrgeneigten Eingriffen die Sicherheit des Patienten zu erhöhen“. Dies wurde für Österreich, wo es Vorbehaltsaufgaben für die Pflege gibt, durch eine im Gutachten zitierte Studie festgestellt. Das SVR-Gutachten können Sie hier einsehen:
http://www.svr-gesundheit.de/Gutachten/%DCbersicht/%DCbersicht.htm
Bezüglich der Verkammerung der Pflege, soweit diese durch Kammergesetze erfolgen soll, ist insbesondere zu bedenken, dass es sich um landesrechtliche Regelungen handeln müsste. Die Verkammerung betrifft die Ausübung des Berufs, für die der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat. Die mit einer Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbundene Einschränkung von Grundrechten wäre außerdem entsprechend zu begründen, zumal mit der Mitgliedschaft für jeden Berufsangehörigen u.a. zwingende Beitragskosten verbunden sind.
Soweit die Berufsverbände durch eine freiwillige Selbstregistrierung, die mit der Einhaltung von Pflichten verbunden ist und über die jeder Pflegende eigenständig entscheidet, kammerähnliche Strukturen bilden, bestehen dagegen keine Bedenken. Im Hinblick auf die Qualitätssicherung und Professionalisierung sind derartige Entwicklungen vielmehr zu begrüßen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann, MdB