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Frage von Herbert C. •

Frage an Carola Reimann von Herbert C. bezüglich Gesundheit

Welche Auswirkungen hat die Gesundheitsreform auf Beamte und (oder) Pensionäre bezüglich Beihilfe .(Niedersachsen). Wird möglicherweise der Leistungskatalog gekürzt oder evtl. sogar erweitert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Cassier,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. März. Darin erkundigen Sie sich nach den Auswirkungen der Gesundheitsreform auf beihilfeberechtigte Beamte bzw. Pensionäre. Weiterhin fragen Sie, ob es durch die Gesundheitsreform Veränderungen im gesetzlichen Leistungskatalog geben wird.

Bezug nehmend auf Ihre Frage zu den Veränderungen des Leistungskatalogs kann ich Ihnen mitteilen, dass wir gezielt Leistungen ausbauen, beispielsweise die palliativmedizinische Versorgung, die in einer älter werdenden Gesellschaft benötigt werden. Damit haben Schwerstkranke künftig Anspruch auf eine spezialisierte Schmerzbehandlung in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. Das gleiche gilt für alle Rehabilitations-Leistungen, die in den Pflichtleistungskatalog aufgenommen werden. Insbesondere älteren Menschen soll dies zugute kommen. Auch die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen werden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.

Weiterhin wird die medizinische Vorsorge für Mütter oder Väter verbessert, indem notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren zu Pflichtleistungen der Krankenkassen werden.

Leider konnten sich die SPD in den Verhandlungen zur Gesundheitsreform nicht mit den Vorschlag durchsetzen, Beamten eine wirkliche Wahlmöglichkeit zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung einzuräumen. Dies hat die CDU/CSU-Seite, wohl mit dem Blick auf den Erhalt der privaten Krankenversicherung, in den Reformverhandlungen verhindert. Dennoch konnten wir erreichen, dass sich auch auf der Seite der privaten Krankenversicherung bedeutende Änderungen im Sinne der dort Versicherten ergeben.

Mit der Gesundheitsreform wird es erstmals in der deutschen Sozialgeschichte eine Pflicht zur Versicherung geben. Dann muss in unserem Land niemand mehr ohne Absicherung im Krankheitsfall sein. Dies gilt nicht nur für die gesetzliche, sondern auch für die private Krankenversicherung (PKV). In der PKV gibt es ab dem 1. Juli 2007 ein Beitrittsrecht in den Standardtarif und ab dem 1. Januar 2009 eine Pflicht zur Versicherung für alle Personen, die dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Diese Personen können sich auch im Basistarif versichern, in den die entsprechende Standardtarif-Verträge dann automatisch zum 1. Januar 2009 überführt werden.

Den neuen Basistarif muss die PKV, anders als in ihren anderen Tarifen üblich, ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse anbieten, und sie muss jeden, der das Recht auf Versicherung im Basistarif hat, auch aufnehmen. Den Basistarif müssen ab 1. Januar 2009 alle privaten Krankenversicherungen anbieten. Er wird allen, auch Menschen mit Vorerkrankungen, die zum Beispiel aus Gründen ihres beruflichen Status der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, einen Zugang zur privaten Krankenversicherung zu bezahlbaren Konditionen ermöglichen. Die Leistungen im Basistarif werden in Art, Umfang und Höhe dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die Prämie im Basistarif wird je nach Alter und Geschlecht unterschiedlich hoch sein, aber es werden keine individuellen Risikozuschläge erhoben. Der Beitrag für den Basistarif darf für Einzelpersonen den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht überschreiten. Kann jemand den Beitrag nicht bezahlen, weil er finanziell hilfebedürftig ist, wird die Prämie halbiert. Ist auch das für den Einzelnen zu viel, kann er Zuschüsse vom Grundsicherungsträger bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB