Frage an Carola Reimann von Martin G. bezüglich Finanzen
Hallo Frau Reimann,
wie stehen Sie zur Erbschaftssteuer? Sind Sie für die Wiedereinführung einer Erbschaftssteuer?
Sehr geehrter Herr Grossert,
vielen Dank für Ihre Fragen zur Erbschaftssteuer.
Am 4. November 2016 ist das „Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsgesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG“ in Kraft getreten (online abrufbar unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2016-11-09-G-z-Anpassung-d-ErbStR-u-SchenkSt-a-d-Rspr-d-BVerfG.pdf;jsessionid=E45A36591930A9FF7ADE895C94A724AA?__blob=publicationFile&v=5 ). Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor Änderungen am bestehenden Gesetz gefordert.
Die Koalition hat eine Reform der Erbschaftssteuer erarbeitet. Die Erbschaftssteuer existiert somit nach wie vor.
Im Kern haben wir unsere Ziele für die Reform der Erbschaftssteuer gegenüber unserem Koalitionspartner erreicht: Arbeitsplätze zu schützen, pauschale Ausnahmen und Besserstellungen von reichen Unternehmenserben deutlich zurückzufahren und zu beschränken, das Privatvermögen dieser Personen miteinzubeziehen, auch nach dem Tod des Erblassers bereits geplante Investitionen für den Betrieb zu ermöglichen und Verbesserungen für Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten zu erreichen. Damit konnten wir unsere Vorstellung von einem gerechten Steuersystem in die Reform miteinfließen lassen.
Die Erbschaftsteuer ist ein wichtiges Instrument, um der zunehmend ungleichen Verteilung der Vermögen in Deutschland entgegenzuwirken und damit für mehr Gerechtigkeit in unserem Land zu sorgen. Daher setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion auch weiterhin dafür ein, die Erbschaftssteuer im Sinne der Steuergerechtigkeit zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB