Frage an Carola Reimann von Ursula B. bezüglich Soziale Sicherung
Ist bei der Neuregelung der Krankenkassenbeiträge nicht davon auszugehen, dass diese jetzt, da die AG-Beiträge gedeckelt sind und alle Steigerungen nur noch zu Lasten der AN gehen, die ja bekanntlich keine Lobby haben? Schon jetzt holen sich einige Kassen den Absenkungsbetrag , von dem ja auch der AG zu 50% profitiert, voll vom AN wieder. Seit Jahren steigen die Unternehmensgewinne, Steuergeseze entlasteten ebenfalls diese Klientel, während die Nettolöhne sinken. Einem Volk, dass so hohe Exportüberschüsse hat, dass also mehr erwirtschaftet, als es selber braucht. Dem sollte es eigentlich als Ganzes immer besser gehen.
Die Menschen werden durch Arbeitsverdichtug immer kränker und sollen jetzt auch noch die steigenden Kosten hierfür alleine tragen. Na bravo,da braucht man sich nicht wundern, wenn die Leute auf die Straße gehen. Menschen, die in die Enge getrieben werden, suchen sich ein Ventil auch wenn die Sündenböcke wie so oft nicht die richtigen sind.
Ich bitte um Ihre Antwort zu dieser Problematik
Ein frohes neues Jahr wünscht
U. Boost
Sehr geehrte Frau Boost,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordentenwatch.de.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab 1. Januar 2015 von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Damit zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber künftig jeweils 7,3 Prozent.
Die Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge ist keine Neuregelung. Sie wurde von der schwarz-gelben Vorgängerregierung im Rahmen des so genannten GKV-Finanzierungsgesetzes beschlossen. Die SPD hat sich immer wieder klar gegen diese Festschreibung des Arbeitgeberanteils ausgesprochen. Leider lehnen CDU/CSU und auch Gesundheitsminister Gröhe eine Aufhebung weiterhin ab.
Glücklicherweise konnte die SPD jedoch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen durchsetzen, dass die einkommensunabhängige und sozial ungerechte kleine Kopfpauschale abgeschafft wird. Das wird nun mit dem neuen Gesetz umgesetzt. Wenn eine Kasse mit dem Beitragssatz von 14,6 Prozent nicht zurechtkommt, kann sie von den Versicherten einen kassenindividuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben.
Sie können sicher sein, dass sich die SPD auch weiterhin für die Einführung einer Bürgerversicherung und für eine paritätische Finanzierung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber einsetzen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB