Frage an Carola Reimann von Andreas M. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Frau Dr. Reimann,
in ihrem Regierungprogramm 213 - 2017 plant die SPD die Einführung der Bürgerversicherung. Menschen, die bisher privat versichert sind, können für ein Jahr befristet wählen, ob sie in die GKV wechseln wollen.
In dem System der Privaten KV ist aus Sicht der Bestandsversicherten per Gesetz der Wettbewerb quasi ausgeschaltet, da es nicht uneingeschränkt möglich ist, die Versorgungsrückstellungen bei einem Wechsel von einer PKV zu einer anderen mitzunehmen. Für Bestandskunden ist auf Grund des Verlutes der Rückstellungen ein Wechsel quasi ausgeschlossen. Die PKV sind natürlich gegen die Mitnahme der Beitragsrückstellung und begründen dies damit, dass die Rückstellungen allen Versicherten zu Gute kommen. Die Argumentation ist scheinheilig - bei Abschlussgesprächen wird nämlich grade angeführt, dass Sie Rückstellungen für´s Alter bilden, damit sich Ihr persönlicher Beitragssatz nicht weiter erhöht.
Im Hinblick auf die Bürgerversicherung habe ich daher folgende Frage:
1. Wo bleiben bei der Einführung der Bürgerversicherung die Versorgungsrückstellungen eines PKV-Versicherten, der sich entschließt, in die GKV zu wechseln?
Zu dieser Frage zwei Anmerkungen:
1. Auf Grundlage der Bürgerversicherung sollten bei einem Wechsel eines Versicherten aus der PKV zur GKV dessen Versorgungsrückstellungen i. S. einer Wiedereintrittsprämie an die GKV überführt werden.
2. Die Gesetzgebung hinsichtlich der Versorgungsrückstellungen sollte unabhängig von der Einführung der Bürgerversicherung in jedem Fall dahingehend verändert werden, dass die Versorgungsrückstellungen in der Verfügungsgewalt des Versicherten liegen und bei einem Wechsel zu einer andern PKV mitgenommen werden können.
Für Spitzenverdiener mag die PKV ein sinnvoller Weg sein. Denjenigen, die mit ihrem Einkommen mal grade so über die Beitragsbemessungsgrenze gucken können, kann ich vor diesem Weg nur abraten.
Danke und Gruß
Andreas Mellies
Sehr geehrter Herr Mellies,
vielen Dank für Ihre Anfrage hier auf abgeordnetenwatch.de.
Das von Ihnen geschilderte Problem der unzureichenden Mitnahmemöglichkeit der Altersrückstellungen ist uns durch viele Zuschriften von Privatversicherten bekannt. Deshalb hat die SPD bereits 2006 im Rahmen der damaligen Gesundheitsreform durchgesetzt, dass die Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitgenommen werden können. Weitergehende Regelungen hat der damalige Koalitionspartner CDU/CSU blockiert, weshalb weiterhin nur eine begrenzte Portabilität der Altersrückstellungen gegeben ist. Das ist ein großes Problem. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat leider nichts unternommen, um den Wettbewerb im Interesse der Versicherten zu stärken.
Mit der Einführung der Bürgerversicherung will die SPD dieses Problem angehen. Dabei wird niemand gezwungen, seine private Versicherung und die aufgebauten Altersrückstellungen aufzugeben. Im Gegenteil: Zum ersten Mal wollen wir für Privatversicherte die Möglichkeit schaffen, unmittelbar zu wählen. Alle bislang Privatversicherten sollen eine alters- und risikounabhängige Option bekommen, in die Bürgerversicherung zu wechseln. Die Option wird auf ein Jahr begrenzt. Bei einem Wechsel erfolgt die Mitnahme der Altersrückstellungen im Rahmen des verfassungsgemäß zulässigen Umfangs.
Wir wollen, dass sich mit dieser Wechseloption Privatversicherte frei entscheiden können, wo sie sich versichern wollen. Ziel ist es, die besonders in den letzten Jahren an Dynamik gewinnende Prämiensteigerungsspirale zu durchbrechen, nach der Versicherte bislang in der PKV quasi zwangsversichert bleiben müssen, weil ein Wechsel innerhalb der PKV in der Regel mit noch höheren Kosten verbunden wäre und ein Wechsel in die GKV oft nicht mehr möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB