Frage an Carola Reimann von Nikjas G. bezüglich Gesundheit
Guten Tag,
ich fange am 01.08 eine Ausbildung beim Zoll an und wollte mich aus diesem Grund Privat versichern, da wir u.a von der Beihilfestelle finanziell unterstützt werden wenn wir uns Privat versichern. Bei meinen Recherchen und Anfragen bei den Privatversicherungen musste ich zu meiner Enttäuschung feststellen, dass mich alle Privatversicherungen ablehnen würden aufgrund eines angeborenen Herzfehlers. Das bedeutet für mich nun, dass ich mich freiwillig Gesetzlich versichern muss, was ca. doppelt so teuer ist. Ich frage Sie in diesem Zusammenhang, wie verträgt sich dieses Vorgehen der Privatenkrankenversicherungen mit dem Antidiskriminierungsgesetz? Den im Gesetz steht doch folgendes: „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“. Haben Sie vor diese Diskriminierung zu beseitigen so wie es im Gesetz steht?
Mit freundlichen Grüßen
Nikjas G.
Sehr geehrter Herr Gnaß,
vielen Dank für Ihr Schreiben über abgeordnetenwatch.de.
Ich kann Ihre Verärgerung über die Ablehnung durch die privaten Krankenversicherungsunternehmen sehr gut nachvollziehen. Mich erreichen sehr viele Schreiben zu dieser Vorgehensweises im Bereich privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Aus diesem und vielen anderen Gründen (ausufernde Beitragssteigerungen bei privaten Krankenversicherung im Alter, Ausgrenzung von Kranken und Alten) wollen wir das Krankenversicherungssystem reformieren und eine Bürgerversicherung einführen.
Alle heute gesetzlich Versicherten und alle künftigen Krankenversicherten werden automatisch Mitglied der Bürgerversicherung. In Zukunft wird es daher nur noch die Bürgerversicherung als Krankenvollversicherung geben. Dies gilt ebenso für Beamte und Selbständige. In der Bürgerversicherung wird dann ein beihilfefähiger Tarif geschaffen.
In der Bürgerversicherung wird es, anders als bei den privaten Krankenversicherungsunternehmen, keine Risikoselektion und – zuschläge geben. Die Beiträge bemessen sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit jedes einzelnen und nicht nach dem Gesundheitszustand. Und: Alle Kassen, die einen Bürgerversicherungstarif anbieten, müssen dann alle - unabhängig vom Gesundheitszustand – versichern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB