Frage an Carola Reimann von Per G. bezüglich Senioren
Sehr gehrte Frau Dr. Reimann,
meine Frage handelt vom Führerscheinabgeben bei alten und kranken Senioren, die nicht mehr fahrtüchtig sind. Der Anlass sind mehrere Geisterfahrerunfälle auf Autobahnen, wo Leute zu Tode kamen, die ich diese Geisterfahrerunfälle verwickelt waren und die Geisterfahrer selber überlebten den Unfall oder waren nur leicht verletzt. Als Geisterfahrer waren alte kranke Senioren in den Unfällen verwickelt, deren Fahrtüchtigkeit in Frage steht.
Wären hier nicht Gesetze oder Verordnungen sinnvoll, die die Fahrtüchtigkeit von Senioren regelmäßig und ab einem gewissen Lebensalter testen (z. B. ab 65. Lebensjahr alle zwei Jahre und ab 75. Lebensjahr jährlich) und dazu führen, dass besonders fahruntüchtige Senioren Ihren Führerschein abgeben müssen?
Ist so etwas schon auf den Weg gebracht?
Über Antworten freue ich mich. Vielen Dank vorab.
Freundliche Grüße
aus Braunschweig
Per Grunenberg
Sehr geehrter Herr Grunenberg,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema verpflichtende Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren.
Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt Forderungen nach einer Zwangsprüfung älterer Verkehrsteilnehmer ab. Richtig ist, dass im Alter die Reaktionsgeschwindigkeit nachlässt. Für viele Menschen in den ländlichen Regionen Deutschlands ist die Nutzung des PKWs jedoch die einzige Möglichkeit, mobil zu sein. Es ist auch zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen im Alter durch die Erfahrung der langjährigen Pkw-Fahrer ausgeglichen werden. Junge Führerscheininhaber sind weitaus häufiger in schwere Unfälle verwickelt als ältere.
Die geltende Regel, dass Verkehrsteilnehmer, die wie Berufskraftfahrer eine besondere berufliche Verantwortung tragen, regelmäßig ihre Tauglichkeit überprüfen lassen, unterstütze ich dagegen. So bestehen bereits heute für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a. für Berufskraftfahrer, Busfahrer) Fahrtauglichkeitsprüfungen - und das vollkommen zu Recht.
Ich setze mich darüber hinaus dafür ein, dass die verkehrsmedizinische Beratung, die auch bisher schon zu den ärztlichen Pflichten gehörte, in der Praxis mehr Aufmerksamkeit erfährt. Die Hausärzte sollen verstärkt die medizinische Beratung älterer Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Fahrkompetenz übernehmen.
Weiter setze ich auf Freiwilligkeit und Anreize, in den Städten vom Pkw auf den Bus umzusteigen.
Auf nationaler Ebene gibt es derzeit keinen Vorstoß für verpflichtende Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren. Ich sehe auch nicht, dass dieser auf europäischer Ebene gemacht wird. Die 3. Führerscheinrichtlinie ist gerade zu Beginn des Jahres in Kraft getreten.
Im Zuge der Erarbeitung der 3. EU- Führerscheinrichtlinie wurde auch eine regelmäßige Erneuerung des Führerscheins für alle Besitzer nach 15 Jahren intensiv diskutiert. Der Vorschlag hat sich nicht als Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten durchgesetzt.
Lediglich eine Befristung der Führerscheindokumente wurde verbindlich zum 1. Januar 2013 eingeführt. Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf den maximal zulässigen Zeitraum von längstens 15 Jahren befristet. Auch nach dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB