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Carola Reimann
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Frage von Heinz Dieter B. •

Frage an Carola Reimann von Heinz Dieter B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

nach den Menschenverachtenden Hartz 4 Gesetzen, an denen auch Sie mit Ihrer Zustimmung beteiligt sind, darf Sachbearbeiter nicht nur Ankläger, Richter und Vollstrecker ( Sanktionen ) in einer Person sein, sondern nun darf er auch noch entscheiden ob eine Krankmeldung zu Recht besteht oder nicht. Wie weit soll dieses Grundgesetz mißachtende Gesetz noch getrieben werden und das alles auch mit Ihrer Zustimmung?

Viele Grüße

Heinz Dieter Büscher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Büscher,

vielen Dank für Ihr Schreiben über abgeordnetenwatch.de.

Es wurde keine neue Rechtslage geschaffen. §56Abs. 1 Satz 5 SGB II galt bereits bisher. Die Fachlichen Hinweise zu § 56 SGB II wurden allerdings jetzt erstmalig erstellt: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-03-2013-VG-Fachliche-Hinweise-23-26-31-KV-56.html .

Sollte es Anhaltspunkte für berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person geben, ist eine Überprüfung durch den MDK legitim.

Die Leistungen werden durch Steuergelder finanziert. Mit diesen muss verantwortungsvoll umgegangen werden.

Die neuen Fachlichen Hinweise dürfen aber natürlich von der Bundesagentur für Arbeit weder missbräuchlich noch inflationär genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB